Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Da die Tagesordnungspunkte 7 und 8 in einem sachlichen Zusammenhang stehen, werden sie gemeinsam beraten.

 

IA3212


I.     Beratung der Stellungnahmen

 

1     Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

2     Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

2.1  Bezirksregierung Münster, Dezernat 53 – Umweltüberwachung
Stellungnahme vom 6. November 2007

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

 

Aufgrund der unmittelbaren Wohnnachbarschaft dieses Kfz-Betriebes wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt, um so die Verträglichkeit nachzuweisen.

 

Der schalltechnische Bericht ist Bestandteil der Begründung zur Bebauungsplanänderung.

 

Die schalltechnische Untersuchung hat ergeben, dass durch den Betrieb der geplanten Kfz-Werkstatt im Bereich der nächstgelegenen Wohnnachbarschaft keine unzulässigen Geräuschemissionen zu erwarten sind.

 

Durch die projektierte Anordnung der Baukörper als aktive Maßnahme wird sichergestellt, dass der gemäß Abstandserlass vom 6. Juni 2007 erforderliche Abstand – 100 m zwischen einer Kfz-Werkstatt und einer Wohnbebauung – nicht erforderlich wird.

 

Insofern kann festgestellt werden, dass der Immissionsschutz sichergestellt ist und somit den Anregungen des Dezernates 53 – Umweltüberwachung – Rechnung getragen wird.

 

2.2  Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass vonseiten der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

II.   Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 17. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 295, Kennwort: "Wohnpark Mesum", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung bezieht sich auf die Flurstücke 221 und 317, Flur 10, Gemarkung Rheine-Mesum, und befindet sich südlich der Dechant-Römer-Straße und westlich der Straße Schulten Sundern im Stadtteil Mesum.


Abstimmungsergebnis:        einstimmig