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Da es sich heute um die letzte Sitzung in diesem Jahr handelt und der eigentlich für Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO zuständige Haupt- und Finanzausschuss erst wieder am 17. Januar 2017 tagt, schlägt Herr Dr. Lüttmann vor, die folgende Eingabe nach § 24 GO ausnahmsweise dem Rat zur Erledigung vorzulegen.

Hierüber besteht Einvernehmen.

 

Beschwerde eines Einwohners aus der Lupinenstraße in Rheine vom 27.11.2016

Der Einwohner teilt mit, dass er mit der planten Erhöhung der Grundsteuer B nicht einverstanden ist und verweist auf die negativen Auswirkungen einer Grundsteuererhöhung für Grundstückseigentümer und Mieter.

 

Verfahrensvorschlag:

Da eine Grundsteuererhöhung nicht vorgesehen ist, wird die Eingabe an die Verwaltung zwecks entsprechender Beantwortung verwiesen.

 

Die Ratsmitglieder widersprechen dem Verfahrensvorschlag nicht.