Sitzung: 13.12.2016 Rat der Stadt Rheine
0:04:55
Da es sich heute um die letzte Sitzung in
diesem Jahr handelt und der eigentlich für Anregungen und Beschwerden gem. § 24
GO zuständige Haupt- und Finanzausschuss erst wieder am 17. Januar 2017 tagt,
schlägt Herr Dr. Lüttmann vor, die folgende Eingabe nach § 24 GO ausnahmsweise dem
Rat zur Erledigung vorzulegen.
Hierüber besteht Einvernehmen.
Beschwerde
eines Einwohners aus der Lupinenstraße in Rheine vom 27.11.2016
Der Einwohner teilt mit, dass er mit der
planten Erhöhung der Grundsteuer B nicht einverstanden ist und verweist auf die
negativen Auswirkungen einer Grundsteuererhöhung für Grundstückseigentümer und
Mieter.
Verfahrensvorschlag:
Da eine Grundsteuererhöhung nicht vorgesehen
ist, wird die Eingabe an die Verwaltung zwecks entsprechender Beantwortung
verwiesen.
Die Ratsmitglieder widersprechen dem Verfahrensvorschlag nicht.