Beratungsstelle für Hörbehinderung

 

Frau Bärbel Meyer stellt ihre Arbeit als Sozialarbeiterin in der Beratungsstelle für Menschen mit Hörschädigung im Kreis Steinfurt vor.

 

a)   Vorstellung der Beratungsstelle für Menschen mit Hörschädigung und deren Schwerpunkte

 

b)   Projekte und Perspektiven der Beratungsstelle (Anlage zum Thema)

 

Seit geraumer Zeit bietet Frau Meyer in der Stadt Rheine eine mobile Beratung an. Sie ist jeweils am zweiten Dienstag im Monat im Rathaus im Zimmer 264 zu erreichen. Die Sprechzeiten werden im Vorhinein in der Presse bekanntgegeben. Frau Meyer macht darauf aufmerksam, dass eine Hörbehinderung nicht sichtbar ist, darum wird sie von vielen Menschen auch nicht wahrgenommen.

 

Es bestehen bereits Arbeitskontakte zur städtischen Koordinierungsstelle. Weitere Besprechungen sind geplant.

 

     Selbsthilfegruppe „Hörbehinderung“

 

Herr Helmut Schlieckmann, Sprecher der Selbsthilfegruppe „Hörbehinderung“, erklärt, dass diese Selbsthilfegruppe eine Gruppe von Schwerhörigen oder besser gesagt schlecht bzw. nicht mehr gut Hörenden ist. Alle Personen der Gruppe haben Probleme mit dem Hören und dem akustischen Verstehen. Manche haben die Hörbehinderung seit ihrer Geburt, bei anderen ist die Schwerhörigkeit durch Krankheit oder nach einem Unfall entstanden. Einige Personen leiden zusätzlich an Tinnitus oder Drehschwindel. Das Zusammensein mit anderen Gruppenmitgliedern gibt Kraft für den Alltag, so Herr Schlieckmann. Er zeigt auf, wie wichtig Ringschleifen, eine sogenannte FM-Anlage und andere technische Hilfen für hörgeschädigte Menschen sind. Bei öffentlichen Veranstaltungen sollte auch auf Menschen mit Hörbehinderung Rücksicht genommen werden, indem eine mobile Ringschleifenanlage ausgelegt wird. So eine Anlage besitzt derzeit nur die Beratungsstelle in Emsdetten. Auch für Kurzkontakte in der Informationsstelle im Rathausfoyer wären kleine technische Hilfsmittel für hörbehinderte Menschen wünschenswert. Bei städtischen Bekanntmachungen sollte neben der Telefonnummer auch immer die Faxnummer genannt werden, da Menschen mit Hörbehinderung Schwierigkeiten beim Telefonieren hätten.

 

Frau Martha Berning von der Selbsthilfegruppe bittet zum Beispiel, bei Vortragsveranstaltungen der VHS oder bei Veranstaltungen in der Stadthalle auch eine Ringschleifenanlage auszulegen. Ein Hinweis für die Veranstaltung könnte mit dem Zeichen für Hörgeschädigte gekennzeichnet werden. Empfehlenswert sind auch Hinweise auf Hörschleifenanlagen als Information in Kircheneingängen. Die Selbsthilfegruppe bittet den Beirat um Unterstützung, dass auch im Rathaus und in sonstigen städtischen Bereichen technische Hilfsmittel für hörbehinderte Menschen zur Verfügung gestellt werden. Die Anschaffung dieser Hilfsmittel gehöre auch zur Barrierefreiheit, ähnlich wie es für Rollstuhlfahrer in städtischen Einrichtungen wichtig ist, Rampen, Aufzüge und barrierefreie Zugänge zu haben.

 

     Gehörlosenverein Rheine und Umgebung e. V.

 

Herr Dieter Pollmann und Herr Frank Lepach, die neuen Vorstandsmitglieder vom Gehörlosenverein, berichten über die Vereinsarbeit und die Notwendigkeit, gerade auch Kontakte untereinander im geselligen Bereich zu haben. Ertaubte und gehörlose Personen fühlen sich oft missverstanden, zudem ist die Laut- und die Schriftsprache nicht identisch mit der Gebärdensprache. Da wird noch einmal deutlich, wie wichtig der Gebärdendolmetscher für die Belange der ertaubten und hörbehinderten Menschen bei Verhandlungen mit Dritten ist, wie z. B. im Verwaltungsbereich oder bei sonstigen offiziellen Veranstaltungen. Diese Personengruppe ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn nicht das Gesagte von einem Gebärdendolmetscher übersetzt wird. Für Nordrhein-Westfalen ist am 1. Januar 2004 das Gesetz zur Gleichstellung für Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen) in Kraft getreten. Dazu gibt es eine eigene Verordnung auch für hör- und spracheingeschränkte Menschen. Sie haben das Recht, zur Kommunikation mit der Stadtverwaltung z. B. die deutsche Gebärdensprache oder Lautsprache begleitende Gebärden zu verwenden, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich und eine schriftliche Verständigung nicht möglich ist.

 

Sehr nahegehend werden noch verschiedene Alltagssituationen von weiteren Mitgliedern des Vereins geschildert. Ertaubte und gehörlose Menschen erhalten ein sogenanntes Gehörlosengeld von monatlich 77,00 €, das als Mehrbedarf für behinderungsbedingte Aufwendungen gezahlt wird. Die Ausführungen gerade der Mitglieder des Gehörlosenvereins haben den Beirat sehr beeindruckt. Herr Thalmann bedankt sich bei den geladenen Gästen, auch bei Herrn Sündermann, der in Gebärdensprache gedolmetscht hat.