Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

01:02:38

 

Herr Dörtelmann verweist auf die Vorlage.

 


Beschluss:

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 122, Kennwort: "Ochtruper Straße Nord", der Stadt Rheine im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:      durch die Nordseite der Königseschstraße,

im Osten:        durch die Ostseite der Hünenborgstraße,

im Süden:       durch die Nordseite der Ochtruper Straße, die Ostseite des Salzweges und die Nordseite des Ohner Dammes,

im Westen:     durch eine Parallele im Abstand von ca. 30 zur Westseite des Salzweges.

 

Der Geltungsbereich bezieht sich also auf den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 122, Kennwort: „Ochtruper Straße Nord“.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

Ziel der Änderungsverfahrens ist die Begrenzung der möglichen Wohneinheiten pro Gebäude bei Nachverdichtungsmaßnahmen im Plangebiet auf maximal 2 Wohneinheiten.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig