Sitzung: 25.01.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 034/17
01:02:38
Herr Dörtelmann verweist auf die Vorlage.
Beschluss:
I. Änderungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 122, Kennwort: "Ochtruper Straße Nord", der Stadt Rheine im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die Nordseite der Königseschstraße,
im Osten: durch die Ostseite der Hünenborgstraße,
im Süden: durch die Nordseite der Ochtruper Straße, die Ostseite des Salzweges und die Nordseite des Ohner Dammes,
im Westen: durch eine Parallele im Abstand von ca. 30 zur Westseite des Salzweges.
Der Geltungsbereich bezieht sich also auf den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 122, Kennwort: „Ochtruper Straße Nord“.
Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.
Ziel der Änderungsverfahrens ist die Begrenzung der möglichen Wohneinheiten pro Gebäude bei Nachverdichtungsmaßnahmen im Plangebiet auf maximal 2 Wohneinheiten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig