Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

01:05:26

 

Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 


Beschluss:

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 15, Kennwort: "Ochtruper Straße Süd", der Stadt Rheine im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:      durch die Nordseite der Ochtruper Straße,

im Osten:        durch die Ostseite der Hünenborgstraße,

im Süden:       durch die südliche Grenze des Flurstücks 384 in Flur 117 der Gemarkung Rheine Stadt, durch die nördliche Grenze des Flurstücks 382 in Flur 117 der Gemarkung Rheine Stadt,

im Westen:     durch die Ostseite des Salzweges.

 

Der Geltungsbereich bezieht sich also auf den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15, Kennwort: „Ochtruper Straße Süd“.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

Ziel des Änderungsverfahrens ist die Begrenzung der möglichen Wohneinheiten pro Gebäude bei Nachverdichtungsvorhaben im Plangebiet auf maximal 2 Einheiten.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig