Sitzung: 25.01.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 040/17
01:05:26
Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Beschluss:
I. Änderungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 15, Kennwort: "Ochtruper Straße Süd", der Stadt Rheine im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die Nordseite der Ochtruper Straße,
im Osten: durch die Ostseite der Hünenborgstraße,
im Süden: durch die südliche Grenze des Flurstücks 384 in Flur 117 der Gemarkung Rheine Stadt, durch die nördliche Grenze des Flurstücks 382 in Flur 117 der Gemarkung Rheine Stadt,
im Westen: durch die Ostseite des Salzweges.
Der Geltungsbereich bezieht sich also auf den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15, Kennwort: „Ochtruper Straße Süd“.
Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.
Ziel des Änderungsverfahrens ist die Begrenzung der möglichen Wohneinheiten pro Gebäude bei Nachverdichtungsvorhaben im Plangebiet auf maximal 2 Einheiten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig