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Herr Dr. Vennekötter verliest Auszüge aus dem nachfolgenden Bericht der Verwaltung.

 

Herr Dr. Konietzko bittet mitzuteilen, welche Gebäude hiervon konkret betroffen seien.

 

Zu Punkt 3 – Erhaltungsaufwand an städtischen Gebäuden -  erklärt er, dass die Verwaltung für Anfragen zu einzelnen Gebäuden zur Verfügung stehe.

 

Bezüglich der Wasserschäden an den Gebäuden erklärt Frau Karasch, dass es ein Angebot der Provinzial Versicherung für eine Elementarschadenversicherung für öffentliche Gebäude gebe, wobei die Rahmenbedingungen noch nicht abgestimmt seien. Sie erklärt, dass es verschiedene Versicherungsarten für Schule, Mobiliar und die Immobilie selber gebe. Sollte eine Versicherung abgeschlossen werden, würde dies über eine Beschlussfassung laufen.

 

 

 

 

1.      TOP 5                   Herr Weßling                Sprickmannstraße

          ÖS                        BauA 24.11.2016         Bürgersteigbreite im

                             Anfrage                         Bereich eines Baumes                                                                                                          

Antwort Herr Forstmann                         

 

Herr Weßling weist darauf hin, dass sich im Bereich Sprickmannstraße von Neuenkirchener – Dutumer Straße ein Baum befände, der den Bürgersteig dermaßen einenge, dass Personen mit Rollator oder Kinderwagen Schwierigkeiten hätten vorbeizukommen. Er bittet dies zu Überprüfen.

 

 

 

         

 

 

2.      TOP 18                 Herr Radau                    Grundversorgungszentrum

          ÖS                        BauA 24.11.2016         Friedrich-Ebert-Ring (Aldi)

                             Anfrage                                                                                                                                  

Antwort Frau Jaske              

 

Herr Radau bezieht sich auf die Vorlage 164/16. Hier gehe es um das  Grundversorgungszentrum Friedrich-Ebert-Ring (Aldi). Dort stehe auf der Seite 18 – Begründung  Punkt 6.2 „für je sechs Stellplätze muss mindestens ein einheimischer Baum gepflanzt werden.“ Er möchte wissen wo man erfahren könne, ob und wo diese Bäume gepflanzt wurden.

Die entsprechenden Bäume werden noch in diesem Jahr gepflanzt. Vorab muss noch ein Pflanzplan erstellt werden, der die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt.

 

 

 

 

 

3.      TOP 11                 Herr Dr. Konietzko       Erhaltungsaufwand an

          ÖS                        BauA 24.11.2016         städtischen Gebäuden 2017

                             Anfrage                                                                                                                                  

Antwort Herr Kaiser    

 

 

Herr Dr. Konietzko bittet mitzuteilen, wie hoch in diesem Zusammenhang  der Wert und die Abschreibungen der einzelnen Gebäude sei.

 

 

Bericht der Verwaltung zur Anfrage von Herrn Dr. Konietzko zu TOP 11 im BauA vom 24.11.2017

 

 

Herr Dr. Konietzko möchte im Rahmen der Vorlage zum Erhaltungsaufwand an städtischen Gebäuden wissen, wie hoch der Wert der Gebäude und die tatsächlichen Abschreibungen sind.

In der Vorlage zum Erhaltungsaufwand wird auf den aktuellen Gebäudeneubauwert (=Wiederbeschaffungswert) abgestellt, der mit dem buchhalterischen Gebäudewert nicht übereinstimmt.

 

Der Gebäudewert und die Abschreibungen wurden in der Anlagenbuchhaltung erfragt und stellen sich vorbehaltlich des endgültigen Jahresabschlusses 2016 wie folgt dar:

 

 

Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen

(Schulgebäude inkl. Sporthallen, Hausmeisterwohnungen, Spielplatzausstattung)

 

Wert der Gebäude (Stand 31.12.2016):                            78.054.805 Euro

Abschreibungen 2016:                                                        2.146.929 Euro

 

 

 

Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Wohnbauten

(Wohnhäuser und Flüchtlingsunterkünfte)

 

Wert der Gebäude (Stand 31.12.2016):                              2.327.796 Euro

Abschreibungen 2016:                                                           134.546 Euro

 

Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Gebäuden

(z. B. Rathäuser, Feuerwehren, Kloster Bentlage, Falkenhof, Kapellen, etc.)

 

Wert der Gebäude (Stand 31.12.2016):                            48.938.745 Euro         

Abschreibungen 2016:                                                        1.220.847 Euro

 

Insgesamt

Wert der Gebäude (Stand 31.12.2016):                          129.321.346 Euro         

Abschreibungen 2016:                                                        3.502.322 Euro

 

Sollten Angaben zu einzelnen Gebäuden gewünscht werden, können diese nachgereicht werden.