Sitzung: 02.02.2017 Bau- und Mobilitätsausschuss
00:06:10
Herr Dr. Vennekötter verliest Auszüge aus dem nachfolgenden Bericht der Verwaltung.
Herr Dr. Konietzko bittet mitzuteilen, welche Gebäude hiervon konkret betroffen seien.
Zu Punkt 3 – Erhaltungsaufwand an städtischen Gebäuden - erklärt er, dass die Verwaltung für Anfragen zu einzelnen Gebäuden zur Verfügung stehe.
Bezüglich der Wasserschäden an den Gebäuden erklärt Frau Karasch, dass es ein Angebot der Provinzial Versicherung für eine Elementarschadenversicherung für öffentliche Gebäude gebe, wobei die Rahmenbedingungen noch nicht abgestimmt seien. Sie erklärt, dass es verschiedene Versicherungsarten für Schule, Mobiliar und die Immobilie selber gebe. Sollte eine Versicherung abgeschlossen werden, würde dies über eine Beschlussfassung laufen.
1. TOP 5 Herr
Weßling Sprickmannstraße
ÖS BauA
24.11.2016 Bürgersteigbreite im
Anfrage Bereich eines Baumes
Antwort Herr Forstmann
Herr Weßling weist darauf hin, dass sich im
Bereich Sprickmannstraße von Neuenkirchener – Dutumer Straße ein Baum befände,
der den Bürgersteig dermaßen einenge, dass Personen mit Rollator oder
Kinderwagen Schwierigkeiten hätten vorbeizukommen. Er bittet dies zu
Überprüfen.
2. TOP 18 Herr
Radau Grundversorgungszentrum
ÖS BauA
24.11.2016 Friedrich-Ebert-Ring
(Aldi)
Anfrage
Antwort Frau Jaske
Herr Radau bezieht sich auf die Vorlage
164/16. Hier gehe es um das Grundversorgungszentrum
Friedrich-Ebert-Ring (Aldi). Dort stehe auf der Seite 18 – Begründung Punkt 6.2 „für je sechs Stellplätze muss
mindestens ein einheimischer Baum gepflanzt werden.“ Er möchte wissen wo man
erfahren könne, ob und wo diese Bäume gepflanzt wurden.
Die entsprechenden Bäume werden noch in
diesem Jahr gepflanzt. Vorab muss noch ein Pflanzplan erstellt werden, der die
örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt.
3. TOP 11 Herr
Dr. Konietzko Erhaltungsaufwand an
ÖS BauA
24.11.2016 städtischen Gebäuden
2017
Anfrage
Antwort Herr Kaiser
Herr Dr. Konietzko bittet mitzuteilen, wie
hoch in diesem Zusammenhang der Wert und
die Abschreibungen der einzelnen Gebäude sei.
Bericht der Verwaltung zur Anfrage von Herrn
Dr. Konietzko zu TOP 11 im BauA vom 24.11.2017
Herr Dr. Konietzko
möchte im Rahmen der Vorlage zum Erhaltungsaufwand an städtischen Gebäuden
wissen, wie hoch der Wert der Gebäude und die tatsächlichen Abschreibungen
sind.
In der Vorlage zum
Erhaltungsaufwand wird auf den aktuellen Gebäudeneubauwert
(=Wiederbeschaffungswert) abgestellt, der mit dem buchhalterischen Gebäudewert
nicht übereinstimmt.
Der Gebäudewert und
die Abschreibungen wurden in der Anlagenbuchhaltung erfragt und stellen sich
vorbehaltlich des endgültigen Jahresabschlusses 2016 wie folgt dar:
Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen
(Schulgebäude inkl. Sporthallen, Hausmeisterwohnungen,
Spielplatzausstattung)
Wert
der Gebäude (Stand 31.12.2016): 78.054.805
Euro
Abschreibungen
2016: 2.146.929
Euro
Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Wohnbauten
(Wohnhäuser und Flüchtlingsunterkünfte)
Wert der Gebäude (Stand 31.12.2016): 2.327.796
Euro
Abschreibungen 2016: 134.546
Euro
Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Gebäuden
(z. B. Rathäuser, Feuerwehren, Kloster Bentlage, Falkenhof, Kapellen,
etc.)
Wert der Gebäude (Stand 31.12.2016): 48.938.745
Euro
Abschreibungen 2016: 1.220.847
Euro
Insgesamt
Wert der Gebäude (Stand 31.12.2016): 129.321.346
Euro
Abschreibungen 2016: 3.502.322
Euro
Sollten Angaben zu einzelnen Gebäuden gewünscht werden, können diese
nachgereicht werden.