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Herr Dr. Vennekötter gibt Erklärungen zum Sachstand  Bauvorhaben an der Gisèle-Freund-Straße.

 

Frau Karasch erklärt, dass die Baugenehmigungen erteilt und auch zugestellt werden können. Da öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstünden, bestehe seitens des Bauherren ein Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung.

 

Für die SPD-Fraktion erklärt Herr Weßling, dass man es für sinnvoll erachte, über eine Ein- und Ausfahrt an der Neuenkirchener Straße nachzudenken. Man gehe von großen Konflikten bezüglich des Verkehrsabflusses über das Wohngebiet aus.

 

Herr Dr. Vennekötter weist darauf hin, dass für die Zufahrt zur Neuenkirchener Straße 5 Parkplätze weichen müssten, die man später evtl. benötige. Aus seiner Sicht sei es wichtiger, die 5 Parkplätze als Reserve zu haben, da es sein könne, dass man mit dem Parkplatzschlüssel von 0,7 PKWs je Wohneinheit nicht auskomme. Auch die Wohnungsgesellschaft habe sich für die Beibehaltung der Parkplätze ausgesprochen.

 

Herr Remke schließt sich der Meinung von Herrn Weßling an. Er erklärt, dass es zu diesem Thema drei Bedenken gebe.

  1. Es würde zu viel PKW-Verkehr über die Gisèle-Freund-Straße abgeführt werden.
  2. Der angesetzte Parkplatzschlüssel von 0,7 erscheine zu niedrig angesetzt, da die Anzahl der PKWs pro Haushalt mehr werden.
  3. Das Abführen des Verkehrs über die Zeppelinstraße auf die Neuenkirchener Straße würde noch mehr Verkehrsrückstau auf der Zeppelinstraße verursachen.

Herr Remke fragt an, ob diese 5 Stellplätze nicht an anderer Stelle vorgehalten werden können, um trotzdem die Anbindung an die Neuenkirchener Straße zu erhalten.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass es an keiner anderen Stelle Platz für diese Parkplätze gebe, da diese zum Haus D gehören.

 

Frau Karasch erklärt, dass aus Sicht der Bauordnung ein Stellplatzschlüssel von 1,0 zugrunde gelegt werden müsse. Von dem könne in der Baugenehmigung nur abgewichen werden, weil es sich um ein experimentelles Konzept handle, dem ein extra Mobilitätskonzept zugrunde liege.  In der Baugenehmigung sei vorbehalten, dass die weiteren Stellplätze nachträglich herzustellen sind, wenn sich das experimentelle Konzept als nicht belastbar erweise.

Frau Karasch schlägt vor abzuwarten und zu sehen, wie sich die Situation und der Stellplatzbedarf in den nächsten Jahren bei diesem Experiment entwickeln werden. Danach könne man die potenzielle Zufahrt noch einmal diskutieren. Sie lehne es ab, jetzt an dieser Stelle Fakten zu schaffen ohne zu wissen, wie diese sich weiter auf das Konzept auswirken.

 

 

 

1.      TOP 11                 Herr Jürgen Primus                Gisèle-Freund-Str.

          ÖS                        BauA 02.02.2017                   Hildegard-von-Bingen

                             Einwohnerfragestunde         Straße                                                                          

Antwort Herr Dr. Vennekötter                          

 

Anfrage von Herrn Jürgen Primus bezüglich des Baues von 55 Wohneinheiten im o.g. Bereich mit dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen, Parkplatzbedarf, CO²-Belastung etc. Er bezieht sich auf seine schriftliche Anfrage an die Verwaltung und den Ausschuss.

 

 

 

 

 

 

 

 

2.      TOP 12                 Herr Röder                    Elter Straße von

          ÖS                        BauA 02.02.2017                   Kreisverkehr bis

                             Anfragen u. Anregungen      K-V-G-Ring                                                                            

Antwort Herr Roling

 

Herr Röder erklärt, dass es bei seiner Anfrage um die Elter Straße von Kreisverkehr bis Kardinal-von-Galen-Ring als Tempo-30-Zone gehe. Aus seiner Sicht sei die Tempo-30-Zone in dem Bereich sehr schlecht ausgeschildert. Es gebe hinter den einmündenden Straßen keinen weiteren Hinweis auf eine Tempo-30-Zone. Dies könne dann schnell für ortsfremde PKWs aufgrund der „Blitzer“ zur Falle werde.

Die Tempo-30 Zone wurde entsprechend der StVO eingerichtet und beschildert. Es wird nur der Anfang und das  Ende mit Zeichen 274.1 (Anfang Zone 30) bzw. Zeichen 274.2 (Ende Zone 30) gekennzeichnet. Eine Wiederholung erfolgt nicht.