0:37:14
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß § 272 Abs. 2 Ziff. 4 HGB der Kapitalrücklage der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH einen Betrag in Höhe von 1,0 Mio. Euro zuzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß § 272 Abs. 2 Ziff. 4 HGB der Kapitalrücklage der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH einen Betrag in Höhe von 1,0 Mio. Euro zuzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig