Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

I/B/1300


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass nach der amtlichen Bekanntmachung gegen die Absicht der Stadt Rheine, den unbenannten Stichweg zur Mesumer Straße, Gemarkung Mesum, Flur 23, Flurstück 1, einzuziehen, keine Einwendungen erhoben wurden.

 

Einziehungsbeschluss:

 

Der unbenannte Stichweg zur Mesumer Straße, Gemarkung Mesum, Flur 23, Flurstück 1, wird hiermit gem. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) eingezogen, weil eine Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben ist.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig