Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

01:21:40

 

Herr Dr. Vennekötter verweist auf die Vorlage.

 

 


Beschluss:

 

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

  Anlieger

 

Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I – Vorlagenbegründung aufgeführten Abwägungen.

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:    Festlegung des Bauprogramms

 

Der Bauausschuss beschließt für den Ausbau der Hünenborgstraße (Neuen-kirchener Str. - Haus Nr. 89) z.T. im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: "Gronauer Straße / Thieberg" folgendes Bauprogramm:

 

Hünenborgstraße (Neuenkirchener Str.-Haus Nr. 89) (Tempo-30-Zone):

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip als Tempo-30-Zone vorgesehen.

 

a)    Fahrbahn:

 

Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 5,50 m bis 6,50 m (4,00 m bis 4,50 m an Einengungen), Bk 1.0 nach RStO 12

 

Herstellung einer rot gepflasterten Fahrbahn (Teilbereich Kurve und Kita) mit Unterbau in einer Breite von 5,50 m bis 6,50 m, Bk 1.0 nach RStO 12

 

b)    Begrünung:

 

Anlegung von 1,50 m bis 2,00 m (2,15 m) breiten Grünbeeten mit/ohne Straßenbaumbepflanzung, mit Unterpflanzung zur Verschwenkung der Fahrbahn

 

Einfassung der Grünbeete mit Rundborden r= 5cm

 

c)    Gehwege:

 

Anlegung eines einseitigen Gehweges in 2,00 m Breite aus Betonplatten mit Unterbau (nördlich von Haus Nr. 99), in den Zufahrten graues Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

Einfassung des Gehweges mit Rundborden r = 5 cm, abgesenkt r=2cm

 

Anlegung von beidseitigen Gehwegen in 1,40 m bis 2,25 m Breite aus Betonplatten mit Unterbau (südlich von Haus Nr. 99), in den Zufahrten/ Straßeneinmündung graues Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

Einfassung der Gehwege mit Rundborden r = 5 cm, abgesenkt r=2cm

 

d)    Seitenstreifen:

 

Anlegung eines 0,50 m breiten befestigten Seitenstreifens aus Rasengittersteinen mit Unterbau (nördlich von Haus Nr. 99) 

 

Einfassung des Seitenstreifens mit Borden r = 2 cm

 

 

e)    Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen und 30 cm breiten beidseitigen Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh./geplanten Mischwasserkanal 

               

f)     Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 6m

 

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig