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Herr van Wüllen führt in das Thema ein. Er erklärt, dass das Fassadenprogramm so einfach und bürgernah gestaltet wurde, wie es im Rahmen der Vorgaben möglich sei. Es ginge darum, einen einfachen Zugang mit möglichst klaren Zugangskriterien und einer klaren Abwicklung zu schaffen. Weiter berichtet Herr van Wüllen, dass sich Ende März 2017 die Zuschussgrenze auf 50,00 Euro/m² erhöht habe, d.h. für 100,00 Euro Kostenaufwand sind 50 % förderfähig. Er erklärt, dass das kommunale Fassadenprogramm eine ergänzende Förderung zu bestehenden Förderwegen sei, wobei refinanzierbare Maßnahmen ausgeschlossen seien. Herr van Wüllen fasst zusammen, dass eine 50:50-Förderung möglich sei, die Bagatellgrenze auf 1.000,00 Euro Kosten d.h. 500,00 Euro Zuschuss herabgesetzt worden sei und es eine Obergrenze von 40.000,00 Euro Investitionskosten, demnach 20.000,00 Euro Zuschuss, gebe. Die ersten Ansprechpartner für die Bürger sollen die Bauplanung in Verbindung mit der Bauordnung sein. Weiter gebe es Unterstützung je nach Fragestellung aus den verschiedensten Bereichen der Verwaltung, bis hin zum Gestaltungsbeirat, wenn es sich um große Maßnahmen handle. Er erklärt, dass all das gefördert werden könne, was lt. der städtischen Gestaltungssatzung zulässig sei.

 

Herr Dr. Konietzko erklärt, dass nach seiner Ansicht hier alle Beteiligten wieder gefragt seien. Die Attraktivität der Stadt müsse wieder nach vorne gebracht werden, wobei das Fassadenprogramm eine gute Möglichkeit sei, etwas für die Ansicht der Häuser zu tun. Er denke, dass hier viel persönliches Engagement benötigt werde und man die Anwohner persönlich ansprechen müsse. Er erklärt, dass man durch die neuen Programme die Möglichkeit erhalte, die Innenstadt aufzuwerten. Deshalb müsse man versuchen, die Eigentümer der Häuser mit ins Boot zu holen, um ihre Hausfassaden zu sanieren und instand zu setzen.

 

Herr Weßling pflichtet Herrn Dr. Konietzko bei. Auch er sehe durch eine entsprechende Fassadenaufwertung die Möglichkeit, Leerständen in Gebäuden entgegenzuwirken, wobei immer die entsprechende Aufklärungsarbeit wichtig sei.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Richtlinie zur Förderung der Gestaltung von Fassaden (Fassadenprogramm) im Projekt Rahmenplan Innenstadt und nimmt die Anlagen zu dieser Richtlinie zur Kenntnis.

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig