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Herr Schütte erläutert einführend, dass der Grundsatzbeschluss zu diesem Bauvorhaben bereits im Ausschuss gefasst wurde. Der Investor möchte 15 neue Wohneinheiten für ältere Mitbürger aus dem Quartier schaffen,  sowie eine betreute Pflegegruppe.

 

Herr Doerenkamp beantragt eine Sitzungsunterbrechung, da noch 3 Ausschussmitglieder fehlen.

 

Herr Bems antwortet, dass er der Sitzungsunterbrechung nur zustimmen könne, wenn die CDU-Fraktion noch Beratungsbedarf habe. Ansonsten möchte der den Tagesordnungspunkt jetzt weiter beraten.

 

Herr Grawe schließt sich der Meinung an. Die Tagesordnung sollte der Reihe nach abgearbeitet werden.

 

Herr Doerenkamp macht deutlich, dass dieses Projekt aus zwei Komponeten bestehe. Zum einen die Sanierung der bestehenden Bebauung zum anderen der Neubau der 15 Wohneinheiten. Die Sanierung des Altbaus werde von der CDU-Fraktion ausdrücklich begrüßt. Bezahlbarer Wohnraum sei wichtig für Rheine. Hierfür habe der Investor auch Fördermittel bekommen.  Einer Erweiterung der Wohnanlage mit 15 Wohneinheiten werde die CDU-Fraktion nicht zustimmen. Hier sollen altengerechte Wohnungen geschaffen werden, mit dem Argument des demografischen Wandels. Aber viel wichtiger sei es doch, junge Familien in das Quartier zu bekommen. Der Dorenkamp sei schon überaltert.

 

Herr Bems führt aus, dass die Gebäude nicht schön seien und daher eine Sanierung sehr zu begrüßen sei. Obwohl im IHK Dorenkamp ein Rückbau der Gebäude vorgesehen sei, könne die SPD-Fraktion einem Anbau zustimmen, wenn dies für den Investor zur Finanzierung notwendig sei. Nicht nur junge Familien sollen sich im Quartier wohl fühlen, sondern das gesamte Umfeld soll auch für ältere Mitbürger attraktiv bleiben.

 

Herr Grawe meint, dass dies eine schwierige Entscheidung sei. Einerseits sei die Großraumsiedlung ein Stück Zeitgeschichte. Anderseits müsse das Wohnumfeld in dem Quartier verbessert werden und das Image sich verändern. Junge Famlien sollten mit älteren Menschen kombiniert werden. Die Aufenthaltsqualität in dem Wohnbereich muss verbessert werden. Daher könne seine Fraktion den zusätzlichen 15 Wohneinheiten zustimmen, damit der Investor dort eine deutliche Verbesserung des Wohnens schaffen kann.

 

Herr Jansen merkt an, dass sich der Rückbau der Gebäude durch den Eigentümerwechsel erledigt habe. Ein altengerechtes Wohnen preisgünstig anzubieten finde er positiv. Daher werde es zustimmen.

 

Herr Winkelhaus sagt seine Zustimmung zu dem Beschluss zu.

 

 


Beschluss:

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 27y, Kennwort: "Lilienthalstraße", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB zu ändern.

 

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:      durch die südliche Begrenzung der Lilienthalstraße,

im Osten:        durch die westliche Begrenzung der Ulmenstraße,

im Süden:       durch nördliche Grenze des Flurstückes 708, Flur 114, Gemarkung Rheine Stadt,

im Westen:     durch die östliche Begrenzung der Zeppelinstraße

 

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird gebildet durch das Flurstück 707, in der Flur 114, der Gemarkung Rheine Stadt.

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Diese Bebauungsplanänderung dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung und anderer Maßnahmen der Innenentwicklung. Sie setzt eine zulässige Grundfläche von insgesamt weniger als 2,0 ha fest.

 

Diese Bebauungsplanänderung begründet und bereitet nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen vor. Außerdem bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Schutz der Natura 2000-Gebiete).

 

Mit der Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen kann diese Bauleitplanänderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden. Demnach wird die Möglichkeit, auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) zu verzichten, hier angewendet; dies gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB.

Ebenfalls wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB sowie von der Überwachung planbedingter Umweltauswirkungen abgesehen. Die Eingriffe, die auf Grund der Änderung dieses Bebauungsplanes zu erwarten sind, gelten als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig; damit entfällt die Ausgleichsverpflichtung.

 

III.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 und 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf der 3 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27y, Kennwort:"Lilienthalstraße", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.

 

Im Rahmen dieser Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Gegen diese Bauleitplanänderung ist ein Normenkontrollantrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der o.g. Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:          mehrheitlich abgelehnt

                                             9 Nein Stimmen

                                             8 Ja Stimmen