Sitzung: 09.05.2017 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 150/17
01:33:10
Herr Brauer weist darauf hin, dass es im letzten Satz des Beschlussvorschlages nicht „erwerbsmäßig“, sondern „gewerbsmäßig“ lauten müsse.
Herr Dr. Lüttmann ruft den dahingehend geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung auf.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt
Rheine fasst folgende Beschlüsse:
1.
Die Verkaufspreise
für den Grund und Boden der städtischen Wohnbaugrundstücke (siehe Lageplan,
Anlage) im Baugebiet Mesum Nord Teil III werden auf Grundlage des
Grundstücksmarktberichtes 2016 folgendermaßen festgesetzt:
13 Grundstücke für
eine Einfamilien- und Doppelhausbebauung
(rot markiert) 120,00
€/m²
Hinzu kommen
jeweils noch der zu zahlende Erschließungsbeitrag für die Erschließungsanlagen
und der einmalige Kanalanschlussbeitrag.
Die Grundstücke
sind innerhalb von 3 Jahren nach Rechtsgültigkeit des Kaufvertrages gem. den
planungstechnischen und erschließungstechnischen Vorgaben bezugsfertig zu
bebauen. Diese Bauverpflichtung ist grundbuchlich abzusichern.
Alle Kosten, die
aus dem Abschluss und der Durchführung der Kaufverträge entstehen einschließlich
der Grunderwerbsteuer zahlen die jeweiligen Käufer.
Verstoßen Erwerber
gegen die Vergabekriterien oder erreichen sie den Erwerb eines Grundstückes
durch falsche Angaben, hat die Stadt Rheine das Recht, die kosten- und
lastenfreie Rückübertragung zu verlangen, soweit es noch unbebaut ist, oder bei
einem bereits bebauten Grundstück einen Betrag in Höhe von 10% des ursprünglich
an die Stadt Rheine gezahlten Grundstückskaufpreises nachzufordern. Auch diese
Rechte sind grundbuchlich abzusichern.
2.
Die Vergabekriterien
werden wie folgt festgelegt:
Sollten sich
mehrere Interessenten auf ein städtisches Grundstück bewerben, wird eine
Vergabe nach folgenden Kriterien vorgenommen.
a) Kind/Kinder (von ungeborenen bis zum
vollendeten
17.Lebensjahr im familiären Haushalt
lebend)
1. und 2. Kind je 8 Punkte
jedes weitere Kind je 10 Punkte
b) jung verheiratete oder rechtlich
gleichgestellte Paare
(unter 8 Jahre verheiratet o. rechtlich
gleichgestellt) 5 Punkte
c)
Mindestens 1 Bewohner mit Schwerbehinderung >
80% 10 Punkte
d) Energieeffizienz
Bau eines KfW-Effizienzhauses
55 2 Punkte
Bau eines KfW-Effizienzhauses
40 4 Punkte
Bau eines KfW-Effizienzhauses
40 Plus
oder Passivhauses 6 Punkte
(KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau)
e) Vorhandenes Grundvermögen in Form von
Immobilien
minus 10 Punkte
Sollten mehrere
Interessenten die gleiche Punktzahl erreichen, gibt es einen Losentscheid.
Von der Vergabe der städtischen Einzel- und Doppelhausgrundstücke sind solche Bewerber ausgeschlossen, die Grundstücke gewerbsmäßig für den Vertrieb von Kaufeigenheimen erwerben oder die darauf erstellten Wohnungen/Häuser vermieten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig