I/A/0740

 

Frau Ehrenberg trägt den Inhalt des nachfolgenden Vermerkes vor:

 

Bundesverfassungsgericht zur Verfassungswidrigkeit der SGB II-Arbeitsgemeinschaften

 

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes verletzt die im SGB II geregelte Aufgabenübertragung auf die Arbeitsgemeinschaften die Kommunen in ihrem Anspruch auf eine eigenverantwortliche Aufgabenerledigung und verstößt gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings von einer Nichtigkeitserklärung Abstand genommen, da es ohne eine hinreichende Übergangszeit nicht möglich ist, eine geordnete Sozialverwaltung sicherzustellen. Die weitere Anwendung der angegriffenen Normen hat das Bundesverfassungsgericht deshalb bis zu einer gesetzlichen Neuregelung, längstens bis zum 31.12.2010 zugelassen.

 

Die Stadt Rheine ist von dieser Entscheidung nicht betroffen, da der zuständige Leistungsträger, der Kreis Steinfurt, die Aufgabe ganzheitlich als Optionsträger wahrnimmt.

 

Die Folgen dieses Richterspruches sind für viele Experten klar: Die Kommunen werden nach einer Neuregelung künftig für Alg II – Empfänger alle Leistungen anbieten, so wie es in den 69 Optionskommunen schon geschieht.

 

 

Satzung des Kreises Steinfurt zu einer anderen quotalen Verteilung der kommunalen Aufwendungen nach dem SGB II

 

Nachdem für das Jahr 2007 eine abweichende Vereinbarung zur Kostenbeteiligung am Votum des Rates der Stadt Tecklenburg gescheitert war, hat der Kreis Steinfurt nach der Änderung des Landesausführungsgesetzes zum SGB II (AG SGB II) von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ab dem 01. Januar 2008 eine Regelung zu einer anderen quotalen  Verteilung der kommunalen  Aufwendungen nach dem SGB II im Benehmen mit den Städten und Gemeinden festzusetzen.

 

Die vom Kreistag beschlossene Satzung zur abweichenden Kostenbeteiligung setzt die Beteiligung der Städte und Gemeinden wie folgt fest:

 

·    im Jahr 2008 auf 33,33 %

 

·    in den Jahren 2009 und 2010 auf 40 %

 

·    ab 2011 auf 50 %

 

Die Stadt Rheine begrüßt ausdrücklich diese Neuregelung. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, das die vom Kreis Steinfurt zur Verfügung gestellte Vergleichsberechnung  im Vergleich zur kompletten Finanzierung der kommunalen SGB II-Kosten über die Kreisumlage bei der für das Jahr 2008 beabsichtigten 33,33 %igen Kostenbeteiligung eine Mehrbelastung der Stadt Rheine  in Höhe von 601.400,00 € ausweist.

 

Die mehrstufige Anhebung der Kostenbeteiligungsquote auf 50 % im Jahr 2011 wird weitere finanzielle Belastungen für die Stadt Rheine zur Folge haben.

 

Die Verwaltung hat daher die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen der Benehmensherstellung zum Anlass, nochmals darauf hinzuweisen, dass die Stadt Rheine als größte Kommune im Kreis ohnehin als Mittelzentrum strukturell besonders belastet ist. Dieses kommt u.a. durch die im Kreisvergleich höchste Arbeitslosigkeit zum Ausdruck. Dementsprechend verfügt Rheine auch über die größte SGB II-Leistungsempfängerdichte im Kreis Steinfurt.

 

Die Verwaltung hat sich daher gegen eine mehrstufige Anhebung der Beteiligungsquote auf 50 % in ihrer Stellungnahme ausgesprochen und die Erwartung zum Ausdruck gebracht, eine Beteiligungsquote von 33,33 % für den Optionszeitraum durch eine Satzung festzuschreiben.

 

Dem ist der Kreistag nicht gefolgt.

 

 

Mehrgenerationenhaus

 

Mit seiner Konzeption „Haus ohne Barrieren“ hat sich der Kinderschutzbund  im Rahmen des „Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die zweite Ausschreibungsphase um die Trägerschaft eines Mehrgenerationenhauses beworben.

 

Aus dem Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus“ sind Mittel in Höhe von 40.000 € jährlich für die nächsten 5 Jahre zugesagt.

 

Der Deutsche Kinderschutzbund jetzt hat jetzt einen Antrag auf Gewährung einer städt. Zuwendung in Höhe von jährl. 25.000 € gestellt.

 

Grundsätzlich steht die Verwaltung diesem Antrag positiv gegenüber, da das geplante Mehrgenerationshaus dem Leitprojekt 13 - Haus ohne Barrieren -  entspricht.

 

Die detaillierte Vorstellung dieses Projektes soll in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.04.2008 erfolgen.

 

Eine konzeptionelle Feinabstimmung wird ebenfalls zu diesem Termin abgeschlossen sein.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte die Entscheidung im Jugendhilfeausschuss getroffen werden, da die derzeitige Finanzierungslücke auf den Bereich der Kinderbetreuung entfällt.

 

 

Entwicklung eines Konzepts für die Arbeit mit jungen Spätaussiedler(inne)n - „Raduga“

 

In seiner Sitzung am 28.08.2007 beauftragte der Sozialausschuss u. a. die Verwaltung, im Zuge der Schließung des Jugendtreffs „Raduga“ an der Lingener Straße 47 ein neues fach- und zeitgemäßes Konzept für die Integration von jungen Spätaussiedler(inne)n zu erarbeiten.

 

Mittlerweile wurde das „Raduga“ an der Lingener Straße 47 geschlossen und abgerissen.

 

Mehrere Gesprächsrunden fanden parallel zur Schließungsphase unter Beteiligung der bisherigen Träger des Raduga, der AG 78, der Träger der kirchlichen Jugendeinrichtungen, des Vereins „Kulturhaus Neubürger“ und der Jugendlichen der Musikgruppe „Slatkij Son“ statt.

 

Ziel war es zunächst, eine direkte Anschlussmöglichkeit für die Radugaarbeit zu finden. Verschiedene Angebote der dezentralen Jugendarbeit lagen vor.

 

Der Caritasverband entschied sich, seinen Teil der Radugaarbeit mit zusätzlichen Öffnungszeiten im Jugendtreff St. Ludgerus fortzusetzen. Nach Mitteilung des CV vom 14.12.2007 ist der Wechsel dorthin sehr gut gelungen. Die Arbeit konnte auf neue Besuchergruppen ausgedehnt werden.

 

Die Projektgruppe Migration wird ihren Teil der Radugaarbeit im Jugendtreff St. Elisabeth mit dem Angebot von Gruppenarbeit für Spätaussiedler(innen) fortsetzen.

 

Die Arbeitsgruppe wird sich nun treffen, um auf der Grundlage der gesammelten Erfahrungen ein weitergehendes Konzept auszuarbeiten.

 

 

Antrag zur Förderung der Umsetzung des 12-Punkte-Katalogs nach KOMM-IN NRW

 

Mit Unterstützung des „Instituts für soziale Innovation“ in Solingen hat die Verwaltung einen Antrag zur Förderung der sozialen Integration von Zuwanderern aus KOMM-IN NRW Mitteln vorbereitet. Es geht dabei, wie im SPD-Antrag vom 17.02.07 angeregt, um die Umsetzung des 12-Punkte-Katalogs des Migrations- und Integrationskonzepts.

 

Die KOMM-IN-Antragsrichtlinien setzen dabei besonders eine Förderung der strategischen Steuerung der kommunalen Integrationsbemühungen als Antragsschwerpunkt voraus.

 

Der Antrag fußt auf der Entwicklung eines steuerungsrelevanten, kennzahlenbasierten Monitoringsystems auf der Grundlage verschiedener Aktionen mit Jugendlichen Zuwanderern und ihres Umfeldes, wie aufsuchende Befragungen, Elternkonferenzen, eine Zukunftswerkstatt  und ein Integrationssymposium.

 

Derzeit können die Anträge allerdings aus organisatorischen Gründen, die auf  der Seite des Integrationsministeriums liegen, noch nicht gestellt werden. Laut Landesstelle in Unna Massen (LUM), die die Anträge bearbeitet, stehen für das Jahr 2008 noch keine aktuellen Antragsformulare zur Verfügung.

Die Verwaltung ist aber vorbereitet und steht mit der LUM in Kontakt, sodass hier keine Termine verpasst werden.

 

 

Arbeits- und Projektplanung für das Jahr 2008

 

Als weitere Information stellt Frau Ehrenberg dem Ausschuss die Arbeits- und Projektplanung für das Jahr 2008 anhand der als Anlage 1 beigefügten Folie vor.

 

Frau Knoop regt an, den Kreisentwicklungsplan 2020 im Laufe des Jahres im Sozialausschuss vorzustellen.