I/B/1350
Herr Möller erläutert die Vorlage. Er weist darauf hin, dass die beabsichtigte Ausweitung des Stellenplanes um 0,5 Stelle zwingend erforderlich ist, um die Arbeit des Kulturservices und damit auch die Unterstützung der ehrenamtlichen Kulturarbeit zu sichern. Im weiteren erläutert er den in der Vorlage dargestellten Stellenbedarf für die Stadtbücherei und die Volkshochschule.
Frau Lulay erklärt für die
CDU-Fraktion, dass diese mit dem Verwaltungsvorschlag übereinstimme. Herr
Mollen entgegnet, dass die SPD-Fraktion der Erhöhung des Stellenplanes um 0,5
Stelle für den Kulturservice nicht zustimmen werde. So könne der gesamte
Internetauftritt der Kulturverwaltung vom
In der weiteren Diskussion wird Einvernehmen erzielt, dass der Einrichtung einer gemeinsamen Leiter/innenstelle von Volkshoch- und Musikschule zugestimmt wird. Gleichzeitig soll die Stelle des Musikschulleiters mit einem kw-Vermerk versehen werden, da sie mit Ausscheiden des jetzigen Amtsinhabers wegfallen kann.
Auf Antrag der SPD-Fraktion wird über folgenden Beschluß abgestimmt:
Die in der Vorlage unter Ziff. 2a ausgewiesene 0,5 Stelle im Kulturservice (Stelle-Nr. 1311) wird gestrichen.
Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen
7 Nein-Stimmen
Der Kulturausschuss fasst anschließend folgenden Beschluss:
Beschluss:
1.
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt,
den als Anlagen 1 und 2 beigefügten Stellenplan des Fachbereiches 1 – Bildung,
Kultur und Sport für die Produktgruppen 13/Kultur und und 14/Volkshochschule
mit folgender Änderung in den endgültigen Stellenplan zu übernehmen:
+1,0 Stelle Egr 14 TVöD bzw A14 BbesG – gemeinsame Leitung der Musikschule und
der Volkshochschule.
2. Der Kulturausschuss stellt fest, dass bei den Produktbereichen 13/Kultur und 14/ Volkshochschule folgender Personalbedarf beseht:
a) 0,5 Stelle mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst im Kulturservice (Stellen-Nr. 1311)
b) Informations- und Medienfachkraft in der Stadtbücherei (Stellen-Nr. 1237; zurzeit befristet bis Sommer 2006 besetzt)
c) 1,0 Stelle pädagogische/r Mitarbeiter/in in der Volkshochschule (Stellen-Nr. 1312)
d) +1,0 Stelle Egr 14 TVöD bzw A14 BbesG – gemeinsame Leitung der Musikschule und der Volkshochschule.
Abstimmungsergebnis: einstimmig