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Herr Krümpel informiert, dass in den vergangenen Wochen in der Presse mehrfach über eine Aufstockung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz berichtet worden sei. Zum aktuellen Sachstand teilt Herr Krümpel folgendes mit:

 

-          Das bisherige Volumen von 3,5 Mrd. Euro werde um den gleichen Betrag aufgestockt. Es ständen somit insgesamt 7 Mrd. Euro zur Verfügung. Der Bund habe dazu am 16.02.2017 einen Nachtragshaushalt für 2016 beschlossen.

-          Die neuen Mittel sollen in die Schulinfrastruktur investiert werden. Hierfür müsse noch das Grundgesetz geändert werden.

-          Es werde erwartet, dass wiederum rd. 32 % der Fördermittel, also über eine Mrd. €, an NRW fließen.

-          Ab wann die zusätzlichen Mittel zur Verfügung ständen ist offen. Da der Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene noch andauert, gäbe es innerhalb des Landes NRW auch noch keine offiziellen Überlegungen zu der Frage, nach welchem Schlüssel der auf NRW entfallende Anteil auf die Kommunen und somit auch auf Rheine verteilt werden sollen.

-          Sobald neue Informationen zum KInvFG vorlägen, werde eine entsprechende Information an den Haupt- und Finanzausschuss erfolgen.