Sitzung: 09.05.2017 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
00:01:15
Herr
Krümpel informiert, dass in den vergangenen Wochen in der Presse mehrfach über
eine Aufstockung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
berichtet worden sei. Zum aktuellen Sachstand teilt Herr Krümpel folgendes mit:
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Das
bisherige Volumen von 3,5 Mrd. Euro werde um den gleichen Betrag aufgestockt. Es
ständen somit insgesamt 7 Mrd. Euro zur Verfügung. Der Bund habe dazu am
16.02.2017 einen Nachtragshaushalt für 2016 beschlossen.
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Die
neuen Mittel sollen in die Schulinfrastruktur investiert werden. Hierfür müsse
noch das Grundgesetz geändert werden.
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Es
werde erwartet, dass wiederum rd. 32 % der Fördermittel, also über eine Mrd. €,
an NRW fließen.
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Ab
wann die zusätzlichen Mittel zur Verfügung ständen ist offen. Da der Gesetzgebungsprozess
auf Bundesebene noch andauert, gäbe es innerhalb des Landes NRW auch noch keine
offiziellen Überlegungen zu der Frage, nach welchem Schlüssel der auf NRW
entfallende Anteil auf die Kommunen und somit auch auf Rheine verteilt werden
sollen.
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Sobald
neue Informationen zum KInvFG vorlägen, werde eine entsprechende Information an
den Haupt- und Finanzausschuss erfolgen.