Herr Dr. Kratzsch berichtet, dass die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ ausgeführt worden seien.

 

a)      Information zum Radweg Rheine-Rodde

Herr Schröer erläutert anhand eines per Beamer gezeigten Planes (siehe Anlage 1) die vorgesehene Führung der Trasse für den Radweg von Kanalhafen bis zum Beginn der Ortsdurchfahrt in Rodde. Er erklärt, dass der auf die freie Strecke entfallende Teil des Radweges in Baulast des Landes Nordrhein-Westfalen liege, innerhalb der Ortsdurchfahrt von Rodde sei die Stadt Rheine der Baulastträger. Dieses Stück sei am Sonntag freigegeben worden. Herr Schröer erklärt, dass die Planung für diesen Radweg (freie Strecke) fertiggestellt sei und dass Gespräche über das weitere Verfahren im Sommer dieses Jahres anstehen würden. Er macht deutlich, dass für den Bau von Radwegen entlang von Landstraßen nur sehr begrenzt finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, über deren Verwendung der Regionalrat entscheide.

 

Herr Niehues dankt der Verwaltung für die Erstellung dieser Planung. Wichtig sei es nunmehr, bei der Bezirksregierung das Interesse der Stadt Rheine an der Umsetzung dieser Planung deutlich zu machen. Herr Niehues kündigt an, die Planung dem Stadtteilbeirat Rodde vorzulegen und bittet die Verwaltung, erst nach Rückmeldung des Stadtteilbeirates die Planung dem Regionalrat zwecks Aufnahme auf die Prioritätenliste zu übersenden.

 

b)      Kritik des Landrats an der Wohnungsbaupolitik der Stadt Rheine

Herr Löcken weist auf ein Schreiben des Landrates vom 12. März 2006 zur gemeindlichen Beteiligung an den SGB-II-Kosten des Kreises hin. Darin habe der Landrat die Wohnungsbaupolitik der Stadt Rheine kritisiert und sie als wesentlichen Grund für die höchste Zahl an sog. „Bedarfsgemeinschaften“ im Kreis Steinfurt angesehen. Diese Kritik habe Herr Hötker in einem Vermerk als völlig unzutreffend widerlegt.

 

Dieser Vermerk ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Herr Niehues merkt an, dass er diese Kritik des Landrates auch nicht teile. Hier habe sich der Landrat offensichtlich „vergaloppiert“. Man solle die Angelegenheit aber auch nicht überbewerten. Die Verwaltung habe bereits in einem ausführlichen Schreiben an den Landrat die diesbezügliche Kritik an der Wohnungsbaupolitik der Stadt Rheine als ungerechtfertigt zurückgewiesen.

 

Herr Dr. Janning fügt ergänzend hinzu, dass man bei der Bewertung dieser Kritik den Anlass und die Umstände berücksichtigen müsse, die zu dem Schreiben des Landrats geführt hätten. Es gehe um den Streit einer gemeindlichen Beteiligung an den SGB-II-Kosten des Kreises, die in einem Gesetzentwurf des Landes für die Ausführung des SGB II vorgesehen sei. In diesem Entwurf werde die Kostenbeteiligung der kreisangehörigen Gemeinden damit begründet, dass diese doch bei einer effektiven Umsetzung des SGB II Einfluss auf die Entwicklung der Fallzahlen hätten. Dies sei aber nur dann der Fall, wenn auch die jeweiligen Gemeinden die Aufgabe der Arbeitsvermittlung hätten. Diese Aufgabe werde aber im Kreis Steinfurt von der auf Kreisebene angesiedelten GAB übernommen. In der Diskussion, ob es nicht auch noch andere „Stellgrößen“ für die Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften gebe, habe der Landrat in seinem Schreiben noch andere Politikfelder benannt und in diesem Zusammenhang auch die Wohnungsbaupolitik der Stadt Rheine als wesentlichen Grund für die höchste Bedarfsgemeinschaftsquote kritisiert.

 

Dass diese Kritik in keiner Weise zutreffe und dass auch die anderen vom Landrat genannten „Stellgrößen“ in Rheine nicht die hohe Zahl der Bedarfsgemeinschaften erklären könnten, habe die Bürgermeisterin in einem ausführlichen Antwortschreiben an den Landrat dargelegt.

 

Die Auffassung der Stadt, dass die Arbeitsvermittlung die entscheidende Stellgröße für die Fallzahlenentwicklung sei und dass eine Kostenbeteiligung der Gemeinden nicht zu rechtfertigen sei, wenn diese die Arbeitsvermittlung nicht übernommen hätten, sei im Gesetzgebungsverfahren auch vom Städte- und Gemeindebund NRW vertreten worden. Nun müsse man abwarten, wie der Gesetzgeber entscheide. Komme es zu einer solchen gemeindlichen Kostenbeteiligung, müsse man im Kreis Steinfurt über einen Härteausgleich verhandeln. Für die Stadt Rheine gehe es immerhin um eine zusätzliche Belastung von über 800.000,00 €.

 

c)      Eingabe des Innenstadtvereins zum Elektro-Center-Projekt der  Firma Westen am Dutumer Kreisel

Herr Dr. Janning beantwortet die in der Ausschusssitzung am 22. März 2006 gestellte Frage, ob der Verwaltung eine Eingabe des Innenstadtvereins zum geplanten Elektro-Center am Dutumer Kreisel vorliege. Im Vorverfahren selbst sei keine Eingabe des Innenstadtvereins mehr eingegangen. Vor Beginn des Vorverfahrens habe sich der Innenstadtvereinsvorstand allerdings mit Schreiben vom 13. Januar 2006 gegen das Projekt mit der Einschätzung ausgesprochen, dass eine Erweiterung der Handelsflächen am Dutumer Kreisel das bislang schon starke und gewichtige Nahversorgungszentrum innenstadtunverträglich verstärke. Die geplante Ausnahme vom Zentrenkonzept sei im Innenstadtbereich und den Mitgliedern des Innenstadtvereins nicht vermittelbar.

 

Diese Eingabe sei den Ausschussmitgliedern im Rahmen einer Ergänzungsinformation für die Sitzung am 18. Januar 2006 zusammen mit einer Stellungnahme der Firma Westen vom 16. Januar 2006 hierzu vorgelegt worden. Seinerzeit sei es um die Frage gegangen, ob die Planung für dieses Elektro-Center-Projekt überhaupt aufgenommen werden solle. Die Verwaltung habe sich in der Vorlage Nr. 5/06 dafür ausgesprochen und sich dabei auch mit den Bedenken des Innenstadtvereins auseinander gesetzt. Vor diesem Hintergrund habe sich die Verwaltung bei der Auswertung des Vorverfahrens in ihren Beschlussvorschlägen für die Ausschusssitzung am 22. März 2006 mit dieser Eingabe nicht mehr auseinander gesetzt, zumal diese schon vor Beginn des Vorverfahrens eingetroffen und in die Beratungen zum Start des Vorverfahrens eingeflossen sei.

 

Es bleibe abzuwarten, ob der Innenstadtverein im Rahmen des jetzt vom 19. April bis 19. Mai 2006 laufenden Offenlegungsverfahrens erneut Stellung nehmen werde.

 

d)      Außenbereichssatzung „Industriestraße“

Herr Dr. Janning berichtet, dass die Vorlage zur geplanten Außenbereichssatzung „Industriestraße“ in Mesum bislang noch nicht habe vorgelegt werden können, weil das Forstamt Bedenken hinsichtlich des Waldabstandes und der vorhandenen Wallhecke geäußert habe. Diese Bedenken seien zwischenzeitlich einvernehmlich sachgerecht abgewogen worden. Diese Abwägung werde auch in der Sitzungsvorlage zu finden sein, die für die kommende Ausschusssitzung am 24. Mai 2006 bereits vorbereitet worden sei.

 

e)      Bote-Veit-Grundstück

Herr Dr. Janning weist darauf hin, dass die „Bote-Veit-Grünanlage“ im Jahre 2005 als Umleitungsstrecke für den Stadtbus und als Lagerplatz im Rahmen der Baumaßnahme Kardinal-Galen-Ring benutzt worden sei. Für die Wiederherrichtung dieses Platzes seien ca. 5.000,00 € veranschlagt. Auf die Wiederherrichtung werde aber derzeit bewusst verzichtet, weil der 2. Bauabschnitt noch nicht beendet sei und in diesem Jahr auch noch der 3. und 4. Bauabschnitt kommen würden. Auch hierfür solle das Grundstück als Lagerplatz genutzt werden. Aufgrund der engen Platzverhältnisse im Bereich des Kardinal-Galen-Ringes befänden sich dort keine geeigneten Alternativstandorte für einen solchen Lagerplatz. Mit der vollständigen Räumung und Wiederherstellung der früheren Grünfläche sei erst im Frühjahr 2007 zu rechnen. Seitens der Verwaltung sei eine höherwertigere Wiederherrichtung der Fläche nicht geplant.

 

f)       Erweiterung des Golf-Hotels

Herr Dr. Janning zitiert aus dem als Anlage 3 beigefügten Schreiben des Investors für die Erweiterung des Golf-Hotels in Mesum. Das Vorhaben werde demnach noch weiter verfolgt.

 

g)      Antrag von Herrn Nagelschmidt auf Änderung des Bebauungsplanes „Birkenallee West“

Herr Dr. Janning verweist auf den als Anlage 4 beigefügten Antrag von Herrn Nagelschmidt auf eine Änderung der Baugrenze für sein Grundstück Hagenstraße 31, um dort ein neues äußeres Treppenhaus für die Teilung des vorhandenen Gebäudes in 2 abgeschlossene Wohneinheiten errichten zu können.

 

Zum Bau dieses Treppenhauses bedürfe es zz. keiner Änderung des Bebauungsplanes, da die Bauaufsicht aufgrund der Geringfügigkeit und der vorliegenden Nachbarzustimmungen eine Befreiung erteilen werde. Eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 180 „Birkenallee West“ sollte aufgrund der örtlichen Situation und des bestehenden Planungsrechtes erst dann anvisiert werden, wenn im Gesamtbereich der Hagenstraße sich eine Notwendigkeit für diese Änderung ergebe.