Sitzung: 06.09.2017 Schulausschuss
Herr Gausmann informiert,
dass auf Grundlage der Schülerfahrkostenverordnung Schüler/innen
Schülerfahrkosten zur nächstgelegenen Schule der jeweiligen Schulform durch den
Schulträger erstattet werden können. Diese Erstattung an anspruchsberechtigte
Schüler/innen erfolgt in der Regel in Form eines Schulweg-Monat-Ticket (ÖPNV).
Die Erfahrungen des
täglichen Lebens in der Vergangenheit haben jedoch gezeigt, dass Schüler/innen in den Sommermonaten bzw. bei
angemessener Wetterlage gerne auf das Fahrrad steigen, um oftmals
zusammen mit Freunden und auch schneller an der Schule sein zu können. Im Rahmen eines Projektes werde nun den
Eltern ein pauschaler Geldbetrag an Stelle des Schülerfahrtickets angeboten.
Für den Verzicht einer Jahresfahrkarte werde ein Betrag von 200,00 € pauschal und
für der Verzicht auf eine Winterfahrkarte ein Betrag von 120,00 € pauschal angeboten.