Herr Gude beantragt, den § 4 Nr. 1 der Gebührenordnung ersatzlos zu streichen.

 

Herr Dr. Lüttmann stellt den Beschlussvorschlag mit der von Herrn Gude vorgetragenen Änderung zur Abstimmung.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die der Vorlage 128/17/1 als Anlage beigefügte Benutzungs- und Gebührenordnung für die Überlassung von Schulräumen, Schulhöfen und sonstigen Einrichtungen der städtischen Schulen an Schulfremde ohne § 4 Nr. 1.

 


Abstimmungsergebnis:          42 Ja-Stimmen

                                               3 Nein-Stimmen