Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Tonbandfundstelle: I/A/3211

 

Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 werden aufgrund ihres sachlichen Zusammenhanges gemeinsam beraten.

 

Herr Dr. Janning verweist einleitend auf die Vorlage und ergänzt, dass es zur Frage der Nachfolgenutzung für den heutigen Aldi-Markt noch einige aktuelle Informationen gebe. Ausgangspunkt sei die Sicherstellung, dass sich in den Räumen des derzeit vorhandenen Aldi-Marktes später kein anderer Lebensmitteldiscountmarkt ansiedle. Zu dieser Zielsetzung seien Verhandlungen mit dem Eigentümer des Gebäudes und mit Herrn Rehnen von der Firma Aldi geführt worden.

 

Der Eigentümer habe seine Position in einem heute eingegangenen Faxschreiben bestimmt. (Dieses Schreiben ist dieser Niederschrift als Anlage 5 beigefügt.) Der Eigentümer wolle das Gebäude umbauen und dabei auch das benachbarte Grundstück des Wohnungsvereins einbeziehen. Auf dem eigenen Grundstück wolle der Eigentümer einen Tiernahrungsfachmarkt ansiedeln; auf der Fläche des Wohnungsvereins seien eine Bankfiliale oder ein Drogeriefachmarkt geplant. Im Obergeschoss seien öffentlich geförderte Mietwohnungen vorgesehen. Die Mietverhandlungen würden sich nach Einschätzung des Eigentümers mit Sicherheit noch bis Juli 2006 hinziehen.

 

Herr Rehnen habe in einem heute geführten Telefonat zugesagt, dass die Firma Aldi ihren Mietvertrag fortsetzen und für eine zentrenverträgliche Nachfolgenutzung sorgen werde, wenn die Mietverhandlungen des Eigentümers nicht zum Erfolg führen sollten.

 

Damit sei einigermaßen sichergestellt, dass sich in diesem Nahversorgungszentrum kein zweiter Lebensmitteldiscountmarkt ansiedeln werde. Entweder werde der Eigentümer Mietverträge über die o. g. Nachfolgenutzungen, die auch nach Einschätzung des Gutachterbüros Junker & Kruse zentrenverträglich seien, abschließen oder aber die Firma Aldi werde über die Fortsetzung des Mietvertrages ausschließen, dass sich hier z. B. ein Plus-Discountmarkt ansiedeln könne. Das letztere sei ohnehin relativ unwahrscheinlich, weil inzwischen auch die Plus-Discountmärkte einen größeren Verkaufsflächen- und Stellplatzbedarf hätten als die bisherigen Plus-Märkte. Den neuen Anforderungen würden die beiden hier in Rede stehenden Grundstücke wohl kaum gerecht werden können.

 

Die Verwaltung schlage vor, die Offenlage der Planentwürfe zu beschließen. Die Offenlage werde aber erst durchgeführt, wenn zuvor mit der Firma Aldi ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen worden sei. In diesem gehe es zum einen um die Herstellung der Linksabbiegespur auf der Salzbergener Straße und zum anderen um die Zusicherung, das Mietverhältnis über die Räumlichkeiten des heutigen Aldi-Marktes fortzusetzen und für eine zentrenverträgliche Nachfolgenutzung zu sorgen, falls der Eigentümer nicht selbst durch entsprechende Mietverträge eine solche Nachfolgenutzung gewährleisten könne.

 

Herr Niehues verweist auf die massiven Eingaben von Wohnnachbarn gegen diesen Bebauungsplan. Er macht deutlich, dass sich das angrenzende Wohngebiet durch eine hohe Wohnqualität auszeichne und dass sich seit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan bis zum heutigen Tage insoweit grundlegende Verbesserungen in der Planung ergeben haben. Zwischenzeitlich seien die emissionsrechtlichen Fragen geklärt worden. Die Einhaltung eines 3 bis 4 Meter breiten Grünstreifens zur Wohnbebauung an der Droste-Hülshoff-Straße sei sicher positiv zu bewerten. Insofern seien die wesentlichen genannten Argumente gegen diesen Bebauungsplan bereits aufgenommen und in den jetzt vorliegenden Planentwurf eingearbeitet worden.

Herr Niehues bittet die Verwaltung, vor Fassung des Satzungsbeschlusses die Ausführungspläne im Ausschuss vorzulegen.

Die Ansiedlung eines weiteren Getränkemarktes sei eigentlich nicht der Wunsch der CDU-Fraktion. Er bittet die Verwaltung, nach Möglichkeiten der Verlegung eines bereits im Stadtteil befindlichen Getränkemarktes zu suchen.

 

Frau Lietmeyer erklärt, dass die SPD-Fraktion den in der Vorlage gemachten Ausführungen zustimme und den Abwägungen folge. Innerhalb ihrer Fraktion sei die Frage aufgeworfen worden, ob die Ansiedlung eines weiteren Backshops sinnvoll sei.

 

Herr Dr. Janning betont, dass die Stadt Rheine sich nicht des Planungsrechtes bedienen dürfe, um in den Wettbewerb um die Getränkemarktnutzung einzugreifen. Die Verhandlungen mit der Firma Aldi seien abgeschlossen. Herr Theo Albrecht habe dem Vorhaben nach Information von Herrn Rehnen bereits zugestimmt. Aus seiner Sicht sei ein Verzicht auf den vorgesehenen Getränkemarkt wohl nicht möglich, ohne die Rentabilität des gesamten Vorhabens in Frage zu stellen.

 

Herr Niehues regt an, Herrn Rehen vorzuschlagen, bei der Auswahl des Mieters für den Getränkemarkt einen bereits im Stadtteil ansässigen Getränkemarktbetreiber auszuwählen, der zur Verlagerung seines Betriebes innerhalb des Stadtteiles bereit sei.

 

Herr Dr. Janning sagt zu, diese Anregung an Herrn Rehnen weiterzuleiten.

 

Herr Winkelhaus erklärt, dass er Bedenken habe, der Abwägung bezüglich der Lärmemission zuzustimmen.

 

Herr Dr. Janning macht deutlich, dass beim Immissionsschutz sicherlich Verlass auf das Staatliche Umweltamt sei, das sehr genau und sorgfältig arbeite.

 

Herr Wodniok ergänzt, dass die Grundlagen des einschlägigen Gutachtens mit dem Staatlichen Umweltamt abgestimmt worden seien.

 


Beschluss:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

2.1     Bezirksregierung Münster, 48128 Münster;

          Stellungnahme vom 16. 01. 2006

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Bezirksregierung gegen die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes keine landesplanerischen Bedenken vorgetragen werden.

 

Dem allgemeinen Hinweis wird in der Weise gefolgt, als der entsprechende Absatz in der Begründung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes geändert wird und zukünftig generell Eingang findet in die Begründungen zu Bauleitplänen der Stadt Rheine.

 

2.2     Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

II.     Offenlegungsbeschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Goethestraße/Schillerstraße", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Der Änderungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:  durch die nördliche Grenze der Flurstücke 726 und 132;

im Osten:              durch die östliche Grenze des Flurstücks 132, durch die nördliche Grenze der Flurstücke 135, 134 und 133, durch die westliche Grenze des Flurstücks 133;

im Süden:    durch die Nordseite der Salzbergener Straße;

im Westen:  durch die westliche Grenze der Flurstücke 725 und 726.

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 123, Gemarkung Rheine Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt

 

Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplanes angemessener Weise verlangt werden kann. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig