Sitzung: 16.11.2017 Jugendhilfeausschuss
Frau Reinke fragt nach,
warum nicht der Ersteller/die Erstellerin der Vorlage namentlich aufgeführt
wird.
Herr Gausmann teilt mit,
dass im Rahmen einer Vorlage die Verwaltungsmeinung im Namen des Bürgermeisters
bzw. seines Vertreters/seiner Vertreterin wiedergegeben wird. Aus diesem Grunde
wird auf eine namentliche Erwähnung des Erstellers/der Erstellerin verzichtet.