Bauvorhaben Riegelstraße

 

Herr Dr. Konietzko fasst den Ablauf, die erhaltenen Informationen und Schwierigkeiten in der Kommunikation zwischen Politik und Verwaltung zum Bauvorhaben an der Riegelstraße zusammen. Er weist darauf hin, dass zurzeit privatrechtliche Verfahren bezüglich des Bauvorhabens angelaufen seien. Er möchte wissen, wie ein zeitnaher Informationsaustausch, gerade bei solchen kritischen Bauprojekten, zwischen Politik und Verwaltung verbessert werden könne. Weiter weist er darauf hin, dass im StUK vom 22.12.2017 die SPD nachfolgenden Antrag gestellt habe: „Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung, für Wohngebiete, für die bisher keine Bebauungspläne bestehen, welche zu erarbeiten, veraltete Bebauungspläne zu sichten, der Umgebungsbebauung anzupassen und in beiden Fällen dem StUK zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.“  Er erklärt, dass es noch viele Flächennutzungs- und Bebauungspläne gebe, die diesbezüglich aufgearbeitet werden müssen, was zusätzlich Zeit benötige. Er frage sich, wie man in der Zwischenzeit mit dem Thema umgehen könne und wie dies andere Kommunen handhaben. Er verliest nachfolgenden Text zum Thema ‚Private Bauvorhaben in der politischen Beratung‘: Zu Beginn eines Bauvorhabens werden im vielfachen Vorfeld Bauvoranfragen gestellt, um Auskunft über Bebaubarkeit eines Grundstücks nach § 34 oder 35 BBauG oder die Übereinstimmung mit dem vorhandenen Planungsrecht auszuloten. Gerade zu einem solch frühen Zeitpunkt können die Qualitäten von Bauprojekten meist noch positiv beeinflusst werden. Gelingt dies der Verwaltung nicht in der Bauberatung oder gibt es innerhalb der Verwaltung keine einhellige Meinung zu einem Vorhaben, sollten solche Bauvorhaben frühzeitig im zuständigen Fachausschuss (z. B. Planungsausschuss) vorgestellt werden. Ziel ist es, zu einer verlässlichen Entscheidung zu kommen und - besonders in strittigen Fällen -  zu einem Einvernehmen zwischen den beteiligten Verwaltungsdienststellen und dem Ausschuss zum weiteren Vorgehen. Alle beteiligten Fachämter sollten vorschlagen können, welche Projekte behandelt werden. Die Politik muss umfassend und transparent über Projekte informiert werden, um selbst Vorschläge für die Beratung machen zu können. Die frühzeitige Vorstellung der Planung in den Fachausschüssen trägt zu einem Interessenausgleich zwischen Fachmeinung und politischen Entscheidungen bei und gibt Gelegenheit Positionen und Prämissen zu erörtern. Voraussetzung dafür ist ein entsprechendes Selbstverständnis der jeweiligen Ausschüsse. Durch eine regelmäßige Diskussion von Bauvorhaben im politischen Raum entwickelt sich eine konstruktive Planungskultur und im günstigsten Fall ein positives Klima für Baukultur. Vorteil ist, wenn die beteiligten Fachämter wie Bauordnung, Planungsamt, Denkmalpflege, TBR und alle Weiteren, die hierzu einbezogen werden müssen, die Politik und auch die Verwaltungsspitze vertrauensvoll zusammenarbeiten und sich eine gemeinsame Meinung zu wichtigen Bauvorhaben bilden. Somit haben potenzielle Investoren und Bauwillige weniger Chancen die Kommune auseinander zu dividieren.“  Herr Dr. Konietzko fragt, wie der zukünftige Kommunikationsprozess zwischen Verwaltung und Politik aussehen könne, um frühzeitig mit eingebunden und  über zwingende Notwendigkeiten informiert zu werden.

 

Frau Karasch erklärt, dass der Ablauf des aktuellen Bauvorhabens in der Riegelstraße auch in der Verwaltung diskutiert worden sei. Man habe wahrgenommen, dass man eine andere Vorgehensweise, mit den Projekten umzugehen entwickeln müsse. Andere Städte hätten in der Regel eine genau definierte Geschäftsordnung, was in den Gestaltungsbeiräten, wo auch die Politik vertreten sei, behandelt werden soll. Sie erklärt, dass es in Rheine keine entsprechende Geschäftsordnung, lediglich eine lokal begrenzte Gestaltungssatzung gebe. In der Regel würden in diesen Städten stadtbildprägende Einzelvorhaben, die nach § 34 BBauG oder in Rahmen eines Bebauungsplanes beurteilt werden, den Gestaltungsbeiräten noch einmal vorgestellt. Dies habe natürlich den Vorteil, dass man mit dem Bauherrn ins Gespräch komme. Es gehe darum, dass man ein Verständnis für Entwicklung, Zusammenhänge und Baukultur bekomme und gemeinsam im Gespräch möglichst tragfähige Lösungen entwickle. Sie erklärt, dass im Moment daran gearbeitet werde, diese in Rheine fehlenden Strukturen nachzuholen. Man dürfe nicht nur Projekte in der Innenstadt betrachten, sondern müsse den Kreis weiter ziehen. Es werde sich im Wesentlichen um Projekte handeln, die eine größere, stadtbildprägende Bedeutung haben und einen fest vorgegebenen Beratungsweg nehmen müssen. Damit könne dann die Transparenz in einem Verfahren gewährleistet werden.

 

Herr Bems erklärt, dass wenn der Bauherr sich im Rahmen der Vorgaben bewege, auch kein Gestaltungsbeirat Vorgaben machen könne. Er erklärt, dass die Entscheidung immer eine Abwägung nach § 34 BBauG sein werde. Ihm sei es wichtig, die „weißen Flecken“ in den Bebauungsplänen zu füllen. Er weist darauf hin, dass ihm klar sei, dass dies einen großen Aufwand bedeute, dies aber auch der beste Weg sei, Rechtssicherheit herbeizuführen.

 

 

ZOB Eingang Dr. Pol/Apotheke Matthiasstraße 22

 

Herr Radau erklärt, dass es vor dem Ärztehaus Parkflächen für Menschen mit Behinderung und Lieferverkehr gebe. Er habe wiederholt festgestellt, dass dort auch Busse abgestellt werden und der Parkraum für Menschen mit Behinderung somit blockiert sei.

 

Herr Brauer empfiehlt, die Busfahrer darauf hinzuweisen, bevor Politessen dies regeln werden.

 

 

ZOB und taktile Leitstreifen

 

Herr Brauer erklärt, dass er festgestellt habe, dass die Busse mit ihren Türen nicht unbedingt vor den taktilen Leitstreifen anhalten. Er bittet, auch hier die Busfahrer darauf hinzuweisen.

 

 

 

EKZ Felsenstraße Fa. Rossmann

 

Herr Willems weist drauf hin, dass bei der Fa. Rossmann an der Felsenstraße ein Parkplatz für Menschen mit Behinderung fehle.

 

Herr Dr. Vennekötter nimmt dies zur Prüfung mit.

 

 

 

Ende es öffentlichen Teils der Sitzung:                    18:30 Uhr