Sitzung: 23.11.2017 Bau- und Mobilitätsausschuss
Bauvorhaben Riegelstraße
Herr Dr. Konietzko fasst den Ablauf, die
erhaltenen Informationen und Schwierigkeiten in der Kommunikation zwischen
Politik und Verwaltung zum Bauvorhaben an der Riegelstraße zusammen. Er weist
darauf hin, dass zurzeit privatrechtliche Verfahren bezüglich des Bauvorhabens
angelaufen seien. Er möchte wissen, wie ein zeitnaher Informationsaustausch,
gerade bei solchen kritischen Bauprojekten, zwischen Politik und Verwaltung verbessert
werden könne. Weiter weist er darauf hin, dass im StUK vom 22.12.2017 die SPD nachfolgenden
Antrag gestellt habe: „Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz beauftragt die Verwaltung, für Wohngebiete, für die bisher keine
Bebauungspläne bestehen, welche zu erarbeiten, veraltete Bebauungspläne zu
sichten, der Umgebungsbebauung anzupassen und in beiden Fällen dem StUK zur
Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.“ Er erklärt, dass es noch viele Flächennutzungs-
und Bebauungspläne gebe, die diesbezüglich aufgearbeitet werden müssen, was zusätzlich
Zeit benötige. Er frage sich, wie man in der Zwischenzeit mit dem Thema umgehen
könne und wie dies andere Kommunen handhaben. Er verliest nachfolgenden Text
zum Thema ‚Private Bauvorhaben in der politischen Beratung‘: Zu Beginn eines
Bauvorhabens werden im vielfachen Vorfeld Bauvoranfragen gestellt, um Auskunft
über Bebaubarkeit eines Grundstücks nach § 34 oder 35 BBauG oder die
Übereinstimmung mit dem vorhandenen Planungsrecht auszuloten. Gerade zu einem
solch frühen Zeitpunkt können die Qualitäten von Bauprojekten meist noch
positiv beeinflusst werden. Gelingt dies der Verwaltung nicht in der
Bauberatung oder gibt es innerhalb der Verwaltung keine einhellige Meinung zu
einem Vorhaben, sollten solche Bauvorhaben frühzeitig im zuständigen
Fachausschuss (z. B. Planungsausschuss) vorgestellt werden. Ziel ist es,
zu einer verlässlichen Entscheidung zu kommen und - besonders in strittigen
Fällen - zu einem Einvernehmen zwischen
den beteiligten Verwaltungsdienststellen und dem Ausschuss zum weiteren
Vorgehen. Alle beteiligten Fachämter sollten vorschlagen können, welche Projekte
behandelt werden. Die Politik muss umfassend und transparent über Projekte informiert
werden, um selbst Vorschläge für die Beratung machen zu können. Die frühzeitige
Vorstellung der Planung in den Fachausschüssen trägt zu einem
Interessenausgleich zwischen Fachmeinung und politischen Entscheidungen bei und
gibt Gelegenheit Positionen und Prämissen zu erörtern. Voraussetzung dafür ist
ein entsprechendes Selbstverständnis der jeweiligen Ausschüsse. Durch eine
regelmäßige Diskussion von Bauvorhaben im politischen Raum entwickelt sich eine
konstruktive Planungskultur und im günstigsten Fall ein positives Klima für Baukultur.
Vorteil ist, wenn die beteiligten Fachämter wie Bauordnung, Planungsamt,
Denkmalpflege, TBR und alle Weiteren, die hierzu einbezogen werden müssen, die
Politik und auch die Verwaltungsspitze vertrauensvoll zusammenarbeiten und sich
eine gemeinsame Meinung zu wichtigen Bauvorhaben bilden. Somit haben
potenzielle Investoren und Bauwillige weniger Chancen die Kommune auseinander
zu dividieren.“ Herr Dr. Konietzko
fragt, wie der zukünftige Kommunikationsprozess zwischen Verwaltung und Politik
aussehen könne, um frühzeitig mit eingebunden und über zwingende Notwendigkeiten informiert zu
werden.
Frau
Karasch erklärt, dass der Ablauf des aktuellen Bauvorhabens in der Riegelstraße
auch in der Verwaltung diskutiert worden sei. Man habe wahrgenommen, dass man
eine andere Vorgehensweise, mit den Projekten umzugehen entwickeln müsse. Andere
Städte hätten in der Regel eine genau definierte Geschäftsordnung, was in den
Gestaltungsbeiräten, wo auch die Politik vertreten sei, behandelt werden soll.
Sie erklärt, dass es in Rheine keine entsprechende Geschäftsordnung, lediglich
eine lokal begrenzte Gestaltungssatzung gebe. In der Regel würden in diesen
Städten stadtbildprägende Einzelvorhaben, die nach § 34 BBauG oder in Rahmen
eines Bebauungsplanes beurteilt werden, den Gestaltungsbeiräten noch einmal vorgestellt.
Dies habe natürlich den Vorteil, dass man mit dem Bauherrn ins Gespräch komme.
Es gehe darum, dass man ein Verständnis für Entwicklung, Zusammenhänge und
Baukultur bekomme und gemeinsam im Gespräch möglichst tragfähige Lösungen
entwickle. Sie erklärt, dass im Moment daran gearbeitet werde, diese in Rheine
fehlenden Strukturen nachzuholen. Man dürfe nicht nur Projekte in der
Innenstadt betrachten, sondern müsse den Kreis weiter ziehen. Es werde sich im
Wesentlichen um Projekte handeln, die eine größere, stadtbildprägende Bedeutung
haben und einen fest vorgegebenen Beratungsweg nehmen müssen. Damit könne dann
die Transparenz in einem Verfahren gewährleistet werden.
Herr
Bems erklärt, dass wenn der Bauherr sich im Rahmen der Vorgaben bewege, auch
kein Gestaltungsbeirat Vorgaben machen könne. Er erklärt, dass die Entscheidung
immer eine Abwägung nach § 34 BBauG sein werde. Ihm sei es wichtig, die „weißen
Flecken“ in den Bebauungsplänen zu füllen. Er weist darauf hin, dass ihm klar
sei, dass dies einen großen Aufwand bedeute, dies aber auch der beste Weg sei,
Rechtssicherheit herbeizuführen.
ZOB Eingang Dr. Pol/Apotheke
Matthiasstraße 22
Herr Radau erklärt, dass es vor dem
Ärztehaus Parkflächen für Menschen mit Behinderung und Lieferverkehr gebe. Er
habe wiederholt festgestellt, dass dort auch Busse abgestellt werden und der
Parkraum für Menschen mit Behinderung somit blockiert sei.
Herr
Brauer empfiehlt, die Busfahrer darauf hinzuweisen, bevor Politessen dies
regeln werden.
ZOB und taktile
Leitstreifen
Herr Brauer erklärt, dass er
festgestellt habe, dass die Busse mit ihren Türen nicht unbedingt vor den
taktilen Leitstreifen anhalten. Er bittet, auch hier die Busfahrer darauf hinzuweisen.
EKZ Felsenstraße Fa.
Rossmann
Herr Willems weist drauf hin, dass bei
der Fa. Rossmann an der Felsenstraße ein Parkplatz für Menschen mit Behinderung
fehle.
Herr
Dr. Vennekötter nimmt dies zur Prüfung mit.
Ende
es öffentlichen Teils der Sitzung: 18:30
Uhr