Sitzung: 22.11.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 253/17/1
Herr Dörtelmann erläutert einführend,
dass die Vorlage im September wegen einiger Bedenken der Ausschussmitglieder in
Bezug auf die Höhenentwicklung vertragt wurde. Die Verwaltung habe die Höhen im
Umfeld geprüft und eine Höhenbeschränkung in den Entwurf aufgenommen.
Herr Doerenkamp erklärt,
dass er mit der neuen Begründung nun gut leben könne.
Herr Kutheus erkundigt
sich, ob es richtig sei, dass der Geltungsbereich direkt am Postgebäude ende.
Herr Dörtelmann bejaht
dies. Der Postmasten liege nicht mehr im Geltungsbereich, allerdings gehen auch
keine belastenden Strahlungen von der Antenne aus.
Beschluss:
I. Änderungsbeschluss
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1
Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. M 79, Kennwort:
"Johanneskirche", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß
§ 13 a BauGB zu ändern.
Der räumliche
Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung bezieht sich auf das Grundstück
Gröningstraße 7. Es wird gebildet durch das Flurstück 283. Die
Flurstücksbezeichnung bezieht sich auf die Flur 8, der Gemarkung Mesum. Der
räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig
festgelegt.
II. Beschluss zur Beteiligung der
Öffentlichkeit
Diese Bebauungsplanänderung
dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung und anderer
Maßnahmen der Innenentwicklung. Sie setzt eine zulässige Grundfläche von
insgesamt weniger als 2,0 ha fest.
Mit der Erfüllung der
Voraussetzungen gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 4 BauGB kann diese Bebauungsplanänderung
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden.
Demnach wird die
Möglichkeit, auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1
BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange) zu verzichten, hier angewendet; dies gemäß § 13 a Abs. 2
Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB.
Ebenfalls wird von der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB,
von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1
BauGB abgesehen. Die Eingriffe, die auf Grund der Änderung dieses
Bebauungsplanes zu erwarten sind, gelten als vor der planerischen Entscheidung
erfolgt oder zulässig; damit entfällt die Ausgleichsverpflichtung.
III. Offenlegungsbeschluss
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2
BauGB der Entwurf der 17. Änderung des Bebauungsplanes Nr. M 79, Kennwort:
"Johanneskirche", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung
öffentlich auszulegen ist.
Im Rahmen dieser Auslegung
kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die
wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.
Während der Auslegungsfrist
können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt
bleiben können.
Abstimmungsergebnis: einstimmig