Sitzung: 22.11.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 271/17
Herr Dörtelmann erläutert,
dass umfangreiche Abstimmungsgespräche dieses Verfahren begleitet haben. Damit
für die Nahversorgung an der Elter Straße ein Lebensmittelmarkt angesiedelt
werden kann, muss zunächst der Flächennutzungsplan geändert werden. Geplant
seien ein Lebensmittelmarkt mit maximal 1.000 Quadratmetern Verkaufsfläche
sowie im nördlichen Bereich des Plangebietes kleinteilige Ladenflächen mit
insgesamt maximal 200 Quadratmetern Verkaufsfläche. Im südlichen Bereich des
Plangebietes sollen Einzel- und Doppelhäuser, überwiegend in zweigeschossiger
Bauweise entstehen.
Herr Gude bedankt sich bei
der Verwaltung für die Unterstützung dieser Planung. 2016 wurde diese Idee das
erste Mal vorgestellt und mit diesem Beschluss werde der erste Meilenstein für
die Gellendorfer Bürgerinnen und Bürger gesetzt. Herr Gude meint, dass diese
Bebauung für den Bereich eine gute Aufwertung sei, und dadurch die verkommene
Industriebrache endlich überplant werde.
Herr Bems schließt sich den
Ausführungen an und finde es schön, dass Gellendorf endlich einen Nahversorger
bekomme.
Beschluss:
I. Änderungsbeschluss
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1
Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB den Flächennutzungsplan der
Stadt Rheine, Kennwort: „Elter Str. / Schlehdornweg“, zu ändern.
Gegenstand dieser Änderung
ist die Umwandlung einer "Wohnbaufläche" in ein Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel".
Der räumliche
Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung beinhaltet die Flurstücke 19
(komplett) und 61, 66 (teilweise) der Flur 180, Gemarkung Rheine-Stadt und die
Flurstücke 455, 490, 492, 495, 497, 500, 502 (teilweise) der Flur 179,
Gemarkung Rheine-Stadt und wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch eine öffentliche Grünfläche mit Ehrenmal ,
im
Osten: durch die „Elter Straße“
(L593) sowie Wohngrundstücke,
im
Süden: durch eine derzeit
intensiv genutzte Ackerfläche,
im
Westen: durch Grünflächen der
Emsaue
Der räumliche
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan zum Flächennutzungsplan geometrisch eindeutig
festgelegt.
II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Rheine, Kennwort: „Elter Str./Schlehdornweg“, eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der
Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen
und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist
allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig