Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

Herr Dörtelmann erläutert, dass umfangreiche Abstimmungsgespräche dieses Verfahren begleitet haben. Damit für die Nahversorgung an der Elter Straße ein Lebensmittelmarkt angesiedelt werden kann, muss zunächst der Flächennutzungsplan geändert werden. Geplant seien ein Lebensmittelmarkt mit maximal 1.000 Quadratmetern Verkaufsfläche sowie im nördlichen Bereich des Plangebietes kleinteilige Ladenflächen mit insgesamt maximal 200 Quadratmetern Verkaufsfläche. Im südlichen Bereich des Plangebietes sollen Einzel- und Doppelhäuser, überwiegend in zweigeschossiger Bauweise entstehen.

 

Herr Gude bedankt sich bei der Verwaltung für die Unterstützung dieser Planung. 2016 wurde diese Idee das erste Mal vorgestellt und mit diesem Beschluss werde der erste Meilenstein für die Gellendorfer Bürgerinnen und Bürger gesetzt. Herr Gude meint, dass diese Bebauung für den Bereich eine gute Aufwertung sei, und dadurch die verkommene Industriebrache endlich überplant werde.

 

Herr Bems schließt sich den Ausführungen an und finde es schön, dass Gellendorf endlich einen Nahversorger bekomme.

 

 


Beschluss:

 

I.        Änderungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort: „Elter Str. / Schlehdornweg“, zu ändern.

Gegenstand dieser Änderung ist die Umwandlung einer "Wohnbaufläche" in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel".

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung beinhaltet die Flurstücke 19 (komplett) und 61, 66 (teilweise) der Flur 180, Gemarkung Rheine-Stadt und die Flurstücke 455, 490, 492, 495, 497, 500, 502 (teilweise) der Flur 179, Gemarkung Rheine-Stadt und wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:          durch eine öffentliche Grünfläche mit Ehrenmal ,

im Osten:            durch die „Elter Straße“ (L593) sowie Wohngrundstücke,

im Süden:            durch eine derzeit intensiv genutzte Ackerfläche,

im Westen:          durch Grünflächen der Emsaue

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan zum Flächennutzungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.       Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: „Elter Str./Schlehdornweg“, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig