Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1

 

Herr Dörtelmann erklärt, dass die Verwaltung auf den Bedarf an Kindertagesstätten reagieren und entsprechende Flächen entwickeln müsse. Zunächst war geplant, die Kita an der Bühnertstraße nach § 34 BauGB umzusetzen. Da die absolute Grundfläche jedoch das Maß im Umfeld überschreite, müsse für die Realisierung der Kita ein Bebauungsplan aufgestellt werden.  Der südliche Bereich der Kita-Fläche soll als Spielfläche genutzt werden. Daher ist die Baufläche von der Bühnertstraße abgerückt und im nördlichen Grundstücksbereich platziert worden.

 

Herr Doerenkamp erklärt, dass er den Wunsch nach einer nach Süden ausgerichteten  Spielfläche verstehen könne, dies aber nicht zu dem angrenzenden Eckgrundstück mit der markanten Bebauung passen würde.

 

Herr Hundrup  möchte wissen, wo die Eltern parken sollen, wenn sie ihre Kinder zur Kita bringen und abholen. Weiter soll im Zuge der Erschließung der Damloup-Kaserne ein Fuß-und Radweg im Nahbereich entstehen, was sei damit?

 

Herr Dörtelmann antwortet, dass die südöstliche Ecke der Kita-Fläche als Parkplatz vorgesehen sei. Dies genüge für die Eltern als Parkfläche. Dieser Bereich der Bühnertstraße sei nicht sehr stark befahren, so dass auch entlang der Kita-Fläche an der Bühnertstraße gehalten werden könne. Er führt weiter aus, dass die Schaffung eines Fuß- und Radweges in Verbindung mit der Entwicklung des Geländes der Damloup Kaserne durch die Planung nicht beeiträchtigt wird.

 

Herr Hundrup wendet ein, dass zu Schulbeginn am Emsland-Gymnasium das Verkehrsaufkommen sehr wohl groß sei.

 

Herr Dewenter schlägt einen Flächentausch nach Osten vor. Es gebe eine Fläche an der Catenhorner Straße, welche sich ebenfalls für die Ansiedlung einer Kita eigne. Dann könne abgewartet werden, bis die Damloup-Kaserne entwickelt werde, um das Grundstück an der Bühnertstraße mit zu entwickeln.

 

Herr Bems kann die Bedenken aus städtebaulicher Sicht nachvollziehen. Allerdings müsse der Ausbau der Kita-Plätze in Rheine zügig vorangehen. Daher könne er einem Flächentausch nur zustimmen, wenn es keine Zeitverzögerungen gebe.

 


Beschluss:

 

I.        Aufstellungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 343, Kennwort: "Kita Bühnertstraße", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:          durch die südliche Grenze des Flurstücks 77,

im Osten:            durch die westliche Grenze des Flurstücks 61,

im Süden:            durch die öffentliche Verkehrfläche „Bühnertstraße“,

im Westen:          durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 49, 50 und 51.

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich - falls nicht separat aufgeführt - in der Flur 107, Gemarkung Rheine-Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

II.       Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Dieser Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung und anderer Maßnahmen der Innenentwicklung. Er setzt eine zulässige Grundfläche von insgesamt weniger als 2,0 ha fest.

 

Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 4 BauGB kann dieser Bauleitplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden.

Demnach wird die Möglichkeit, auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) zu verzichten, hier angewendet; dies gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB.

Ebenfalls wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung dieses Bebauungsplanes zu erwarten sind, gelten als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig; damit entfällt die Ausgleichsverpflichtung.

 

III.      Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 343 , Kennwort: "Kita Bühnertstraße", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.

 

Im Rahmen dieser Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich bei 1 Gegenstimme