Sitzung: 22.11.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 1
Vorlage: 354/17
Herr Dörtelmann erklärt,
dass die Verwaltung auf den Bedarf an Kindertagesstätten reagieren und
entsprechende Flächen entwickeln müsse. Zunächst war geplant, die Kita an der
Bühnertstraße nach § 34 BauGB umzusetzen. Da die absolute Grundfläche jedoch
das Maß im Umfeld überschreite, müsse für die Realisierung der Kita ein
Bebauungsplan aufgestellt werden. Der
südliche Bereich der Kita-Fläche soll als Spielfläche genutzt werden. Daher ist
die Baufläche von der Bühnertstraße abgerückt und im nördlichen
Grundstücksbereich platziert worden.
Herr Doerenkamp erklärt,
dass er den Wunsch nach einer nach Süden ausgerichteten Spielfläche verstehen könne, dies aber nicht
zu dem angrenzenden Eckgrundstück mit der markanten Bebauung passen würde.
Herr Hundrup möchte wissen, wo die Eltern parken sollen,
wenn sie ihre Kinder zur Kita bringen und abholen. Weiter soll im Zuge der
Erschließung der Damloup-Kaserne ein Fuß-und Radweg im Nahbereich entstehen,
was sei damit?
Herr Dörtelmann antwortet,
dass die südöstliche Ecke der Kita-Fläche als Parkplatz vorgesehen sei. Dies
genüge für die Eltern als Parkfläche. Dieser Bereich der Bühnertstraße sei
nicht sehr stark befahren, so dass auch entlang der Kita-Fläche an der
Bühnertstraße gehalten werden könne. Er führt weiter aus, dass die Schaffung
eines Fuß- und Radweges in Verbindung mit der Entwicklung des Geländes der
Damloup Kaserne durch die Planung nicht beeiträchtigt wird.
Herr Hundrup wendet ein,
dass zu Schulbeginn am Emsland-Gymnasium das Verkehrsaufkommen sehr wohl groß
sei.
Herr Dewenter schlägt einen
Flächentausch nach Osten vor. Es gebe eine Fläche an der Catenhorner Straße,
welche sich ebenfalls für die Ansiedlung einer Kita eigne. Dann könne abgewartet
werden, bis die Damloup-Kaserne entwickelt werde, um das Grundstück an der
Bühnertstraße mit zu entwickeln.
Herr Bems kann die Bedenken
aus städtebaulicher Sicht nachvollziehen. Allerdings müsse der Ausbau der
Kita-Plätze in Rheine zügig vorangehen. Daher könne er einem Flächentausch nur
zustimmen, wenn es keine Zeitverzögerungen gebe.
Beschluss:
I. Aufstellungsbeschluss
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2
Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 343, Kennwort: "Kita Bühnertstraße",
der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich
dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im
Norden: durch
die südliche Grenze des Flurstücks 77,
im
Osten: durch
die westliche Grenze des Flurstücks 61,
im
Süden: durch
die öffentliche Verkehrfläche „Bühnertstraße“,
im
Westen: durch
die östlichen Grenzen der Flurstücke 49, 50 und 51.
Sämtliche Flurstücke
befinden sich - falls nicht separat aufgeführt - in der Flur 107, Gemarkung
Rheine-Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan geometrisch
eindeutig festgelegt.
II. Beschluss zur Beteiligung der
Öffentlichkeit
Dieser Bebauungsplan dient
der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung und anderer Maßnahmen
der Innenentwicklung. Er setzt eine zulässige Grundfläche von insgesamt weniger
als 2,0 ha fest.
Mit der Erfüllung der
Voraussetzungen gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 4 BauGB kann dieser Bauleitplan im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden.
Demnach wird die
Möglichkeit, auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1
BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange) zu verzichten, hier angewendet; dies gemäß § 13 a Abs. 2
Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB.
Ebenfalls wird von der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB,
von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1
BauGB abgesehen. Die Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung dieses
Bebauungsplanes zu erwarten sind, gelten als vor der planerischen Entscheidung
erfolgt oder zulässig; damit entfällt die Ausgleichsverpflichtung.
III. Offenlegungsbeschluss
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 343 , Kennwort: "Kita Bühnertstraße",
der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.
Im Rahmen dieser Auslegung
kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die
wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.
Während der Auslegungsfrist
können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt
bleiben können.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
bei 1 Gegenstimme