Sitzung: 22.11.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 381/17
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt
dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:
I. Beratung der Stellungnahmen
1. Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
i.V.m.
§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass
aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen
sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
und § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
Es wird festgestellt, dass
von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine
abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
II. Beschluss
über die Abwägungsempfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz
Der Rat der Stadt Rheine
nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 3 BauGB billigend
zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden
Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und
gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß der § 1 Abs. 8 i.V.m.
§ 2 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der zum Zeitpunkt
des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses
geltenden Fassung wird die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 295, Kennwort:
"Wohnpark Mesum", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung
hierzu beschlossen.
Es wird festgestellt, dass
die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 295, Kennwort: "Wohnpark Mesum",
der Stadt Rheine von der Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan abweicht
und demzufolge der Flächennutzungsplan einer Anpassung im Wege der Berichtigung
bedarf.
Die Verwaltung wird
beauftragt, nach Inkrafttreten dieser Bebauungsplanänderung, die Umwandlung von
einer „Gewerblichen Baufläche“ zu einem „Mischgebiet“ - im Sinne einer redaktionellen
Korrektur des Flächennutzungsplanes – vorzunehmen und zu jedermanns Einsicht
bereitzuhalten (s. Anlage 3.1). Einer Genehmigung durch die höhere
Verwaltungsbehörde (hier: Bezirksregierung Münster) bedarf es nicht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig