Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

Herr Dörtelmann erklärt, dass es sich bei der Fläche für die Wohnmobilstellplätze zurzeit noch um eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportfläche handele. Diese sollin eine Sondergebietsfläche umgewandelt werden.

 

Herr Hundrup möchte wissen, wie groß die einzelnen Einstellplätze werden sollen, wie die Lichtquellen platziert werden und er habe Bedenken bezüglich der Zuwegung, sollten sich zwei Wohnmobile auf dem Weg begegnen.

 

Herr Dörtelmann führt aus, dass die Zuwegung über den Hörstkamp und einen Wirtschaftsweg abgewickelt werden soll.  Der Wirtschaftsweg  werde an zwei Stellen punktuell verbreitert. Die Frage nach der Beleuchtung müsse noch abgestimmt werden. Die Stellplatzlängen und –breiten seien ausreichend bemessen. Die TBR haben die Abmessungen unter Berücksichtigung der Schleppkurven festgelegt. Einzige Einschränkung sei, dass nur ein 1-achsiges Müllfahrzeug dort einfahren könne.

 

Herr Hundrup möchte wissen, ob auch PKW’s mit Wohnmobilanhänger einen Stellplatz nutzen können.

 

Herr Dörtelmann verneint dies. Der Stellplatz sei nur für Wohnmobile vorgesehen.

 


Beschluss:

 

I.        Änderungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort: „Wohnmobilstellplatz am Emsufer“ zu ändern. Gegenstand dieser Änderung ist die Umwandlung von einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz in eine Sondergebietsfläche, die der Erholung dient und einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Grün-/Parkanlage.

 

Die Planfläche befindet sich innerhalb des Flurstückes 211, Flur 110, Gemarkung Rheine-Stadt. Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Nordosten:    durch die nördliche Grenze des Flurstücks 211,

im Südosten:      durch den westlichen Rand des angrenzend verlau­fenden Weges,

im Südwesten:    durch den nördlichen Rand des angrenzenden Hertaweges,

im Nordwesten:  durch die südliche Gebäudegrenze des Vereinshei­mes.

Zwei Begrenzungslinien können weder anhand der Flurstückssituation noch anhand von Topografie- oder Gebäudemerkmalen beschrieben werden. Diese sowie der gesamte Geltungsbereich sind in der Planzeichnung geometrisch eindeutig festgelegt.

 

II.       Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Wohnmobilstellplatz am Emsufer", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sollen durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 


 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig