Sitzung: 22.11.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 417/17
Herr Dörtelmann erklärt,
dass es sich bei der Fläche für die Wohnmobilstellplätze zurzeit noch um eine
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportfläche handele. Diese sollin eine
Sondergebietsfläche umgewandelt werden.
Herr Hundrup möchte wissen,
wie groß die einzelnen Einstellplätze werden sollen, wie die Lichtquellen
platziert werden und er habe Bedenken bezüglich der Zuwegung, sollten sich zwei
Wohnmobile auf dem Weg begegnen.
Herr Dörtelmann führt aus,
dass die Zuwegung über den Hörstkamp und einen Wirtschaftsweg abgewickelt
werden soll. Der Wirtschaftsweg werde an zwei Stellen punktuell verbreitert.
Die Frage nach der Beleuchtung müsse noch abgestimmt werden. Die Stellplatzlängen
und –breiten seien ausreichend bemessen. Die TBR haben die Abmessungen unter
Berücksichtigung der Schleppkurven festgelegt. Einzige Einschränkung sei, dass
nur ein 1-achsiges Müllfahrzeug dort einfahren könne.
Herr Hundrup möchte wissen,
ob auch PKW’s mit Wohnmobilanhänger einen Stellplatz nutzen können.
Herr Dörtelmann verneint
dies. Der Stellplatz sei nur für Wohnmobile vorgesehen.
Beschluss:
I. Änderungsbeschluss
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1
Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine,
Kennwort: „Wohnmobilstellplatz am Emsufer“ zu ändern. Gegenstand dieser
Änderung ist die Umwandlung von einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung
Sportplatz in eine Sondergebietsfläche, die der Erholung dient und einer
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Grün-/Parkanlage.
Die
Planfläche befindet sich innerhalb des Flurstückes 211, Flur 110, Gemarkung
Rheine-Stadt. Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie
folgt begrenzt:
im Nordosten: durch
die nördliche Grenze des Flurstücks 211,
im Südosten: durch
den westlichen Rand des angrenzend verlaufenden Weges,
im Südwesten: durch
den nördlichen Rand des angrenzenden Hertaweges,
im Nordwesten: durch
die südliche Gebäudegrenze des Vereinsheimes.
Zwei Begrenzungslinien können weder anhand der
Flurstückssituation noch anhand von Topografie- oder Gebäudemerkmalen beschrieben
werden. Diese sowie der gesamte Geltungsbereich sind in der Planzeichnung
geometrisch eindeutig festgelegt.
II. Beschluss zur Beteiligung der
Öffentlichkeit
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Rheine, Kennwort: "Wohnmobilstellplatz am Emsufer", der Stadt Rheine
eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung sollen durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der
Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen
und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist
allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig