Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 2

 

Frau Karasch gibt einen Ausblick auf den Sachstand und den Verfahrensablauf der Maßnahme. Sie erklärt, dass die Entwurfsplanung bis zum Jahresende beim Fördergeber eingereicht werden müsse, damit im nächsten Jahr mit den Fördergeldern der Bau begonnen werden könne.

 

Frau Kurzinsky fasst kurz die vorliegende Planung zusammen.

 

Herr Weßling sieht es als bedenklich an, dass keine Videoüberwachung mit geplant sei. Aus seiner Sicht sei es wichtig, Angsträume zu vermeiden und dort eine Videoüberwachung einzurichten.

 

Frau Kurzinsky erklärt, dass der letzte Beschluss keine Videoüberwachung vorgesehen habe, was auch rechtliche Hintergründe habe. Sie erklärt, dass man beim Bau der Fahrradabstellanlage eine Verkabelung vorsehen werde, sodass man eine Videoüberwachung ohne Schwierigkeiten nachrüsten könne.

 

Herr Dr. Vennekötter weist darauf hin, dass gerade die Videoüberwachung ein Argument gewesen sei, um den qualitativen Unterschied zur bestehenden Radstation deutlich zu machen. Auch die Verwaltung würde die Videoüberwachung als positiv ansehen, gerade um Angsträume zu vermeiden und Vandalismus vorzubeugen.

 

Herr Radau möchte wissen, ob Beträge aus Stellplatzablöse mit in die Finanzierung einfließen werden.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass der Eigenanteil der Stadt über die Stellplatzablöse, soweit vorhanden, finanziert werden soll.

 

Herr Weßling fragt, ob es eine Kostenschätzung für eine Videoüberwachung gebe.

 

Herr Brauer regt an, auch die Folgekosten bei einer Kostenschätzung zu ermitteln, da eine Videoüberwachung an Personalkosten gebunden sei.

 

Herr Beckmann erklärt, dass die  Mitglieder der CDU eine Videoüberwachung nicht mittragen werden, da es ihnen wichtig sei, den qualitativen Unterschied zur Radstation Ost darzustellen.

 

Herr Bems erklärt, dass aus seiner Sicht der qualitative Unterschied nicht über Sicherheitsfragen gehen dürfe.

 

Herr Brauer bittet die Verwaltung, die Kosten für eine Videoüberwachung einschließlich Folgekosten zu ermitteln und dem Ausschuss zur Abwägung vorzulegen.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die vorliegende Planung, die als Förderantrag eingereicht werden soll.

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig bei

                                             2 Enthaltungen