Sitzung: 23.11.2017 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 2
Vorlage: 418/17
Frau Karasch gibt einen
Ausblick auf den Sachstand und den Verfahrensablauf der Maßnahme. Sie erklärt,
dass die Entwurfsplanung bis zum Jahresende beim Fördergeber eingereicht werden
müsse, damit im nächsten Jahr mit den Fördergeldern der Bau begonnen werden
könne.
Frau Kurzinsky fasst kurz
die vorliegende Planung zusammen.
Herr Weßling sieht es als
bedenklich an, dass keine Videoüberwachung mit geplant sei. Aus seiner Sicht
sei es wichtig, Angsträume zu vermeiden und dort eine Videoüberwachung einzurichten.
Frau Kurzinsky erklärt,
dass der letzte Beschluss keine Videoüberwachung vorgesehen habe, was auch
rechtliche Hintergründe habe. Sie erklärt, dass man beim Bau der
Fahrradabstellanlage eine Verkabelung vorsehen werde, sodass man eine
Videoüberwachung ohne Schwierigkeiten nachrüsten könne.
Herr Dr. Vennekötter weist
darauf hin, dass gerade die Videoüberwachung ein Argument gewesen sei, um den
qualitativen Unterschied zur bestehenden Radstation deutlich zu machen. Auch
die Verwaltung würde die Videoüberwachung als positiv ansehen, gerade um
Angsträume zu vermeiden und Vandalismus vorzubeugen.
Herr Radau möchte wissen,
ob Beträge aus Stellplatzablöse mit in die Finanzierung einfließen werden.
Herr Dr. Vennekötter
erklärt, dass der Eigenanteil der Stadt über die Stellplatzablöse, soweit vorhanden,
finanziert werden soll.
Herr Weßling fragt, ob es
eine Kostenschätzung für eine Videoüberwachung gebe.
Herr Brauer regt an, auch
die Folgekosten bei einer Kostenschätzung zu ermitteln, da eine Videoüberwachung
an Personalkosten gebunden sei.
Herr Beckmann erklärt, dass
die Mitglieder der CDU eine
Videoüberwachung nicht mittragen werden, da es ihnen wichtig sei, den
qualitativen Unterschied zur Radstation Ost darzustellen.
Herr Bems erklärt, dass aus
seiner Sicht der qualitative Unterschied nicht über Sicherheitsfragen gehen
dürfe.
Herr Brauer bittet die
Verwaltung, die Kosten für eine Videoüberwachung einschließlich Folgekosten zu
ermitteln und dem Ausschuss zur Abwägung vorzulegen.
Beschluss:
Der Bauausschuss
beschließt die vorliegende Planung, die als Förderantrag eingereicht werden
soll.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei
2 Enthaltungen