Beschluss:
Der
Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
II. Beschluss
über die Abwägungsempfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz
Der Rat der Stadt Rheine
nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 072/17) und §
3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 072/17) und § 4 Abs. 2 BauGB
billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein
maßgebenden Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses – die vollständige
Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange
vor.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
III. Feststellungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß der §
1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 und § 6 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der zum
Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des
Feststellungsbeschlusses geltenden Fassung
wird die 33. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: „Eschendorfer Aue“ und die
Begründung hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig