Sitzung: 12.12.2017 Rat der Stadt Rheine
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 5
Vorlage: 428/17
Herr Dr. Lüttmann
erläutert, dass neben dem in der Vorlage aufbereiteten fraktionsübergreifenden
Antrag über die Anhebung der Grundsteuer A ein eingangs erwähnter Antrag der
FDP-Fraktion zur Senkung der Grundsteuer B vorläge.
Herr Brunsch verweist auf
den Antrag und auf das Jahresergebnis 2016, das Berichtswesen 2017 und die
Haushaltsplanung 2018. Die dort genannten positiven Werte begründen den vorgelegten
Antrag.
Herr Hachmann für die
CDU-Fraktion, Herr Roscher für die SPD-Fraktion und Herr Reiske für die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklären, dass noch nicht die Zeit für so einen
Antrag gekommen sei. Vor einer Steuersenkung sei das in den letzten Jahren
verringerte Eigenkapital wieder aufzufüllen und Projekte, die mangels
finanzieller Möglichkeiten nicht realisiert werden konnten, zu realisieren.
Erst wenn eine nachhaltig stabile Finanzlage für die Stadt erreicht sei, seien
die Steuern zu senken.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine
beschließt die folgende Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die
Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Rheine (Hebesatzsatzung):
Satzung über die Festsetzung der
Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Rheine
(Hebesatzsatzung) vom
_________________________________
Aufgrund
des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl I S. 965), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), des § 16 des
Gewerbesteuergesetzes vom 15. Oktober 2002 (BGBL I S. 4167), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2074) und des Gesetzes über die
Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung von Realsteuern vom 16. Dezember
1981 (GV NW S. 732) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 und § 41 Abs. 1 Buchst. f der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom
15. November 2016 (GV. NRW. S. 996) hat der Rat der Stadt Rheine in
seiner Sitzung am ________________ folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Gebiet
der Stadt Rheine wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1 für die land-
und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 440 v.
H.
1.2 für die
Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 600 v. H.
2.
Gewerbesteuer 430 v. H.
§ 2
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Zeitgleich tritt die
bisherige Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer
in der Stadt Rheine (Hebesatzsatzung) vom 18. Dezember 2014 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis: 38
Ja-Stimmen
4
Nein-Stimmen