Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 5

Herr Dr. Lüttmann erläutert, dass neben dem in der Vorlage aufbereiteten fraktionsübergreifenden Antrag über die Anhebung der Grundsteuer A ein eingangs erwähnter Antrag der FDP-Fraktion zur Senkung der Grundsteuer B vorläge.

 

Herr Brunsch verweist auf den Antrag und auf das Jahresergebnis 2016, das Berichtswesen 2017 und die Haushaltsplanung 2018. Die dort genannten positiven Werte begründen den vorgelegten Antrag.

 

Herr Hachmann für die CDU-Fraktion, Herr Roscher für die SPD-Fraktion und Herr Reiske für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklären, dass noch nicht die Zeit für so einen Antrag gekommen sei. Vor einer Steuersenkung sei das in den letzten Jahren verringerte Eigenkapital wieder aufzufüllen und Projekte, die mangels finanzieller Möglichkeiten nicht realisiert werden konnten, zu realisieren. Erst wenn eine nachhaltig stabile Finanzlage für die Stadt erreicht sei, seien die Steuern zu senken.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die folgende Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Rheine (Hebesatzsatzung):

 

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Rheine (Hebesatzsatzung) vom

 

_________________________________

 

Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), des § 16 des Gewerbesteuergesetzes vom 15. Oktober 2002 (BGBL I S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2074) und des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung von Realsteuern vom 16. Dezember 1981 (GV NW S. 732) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 und § 41 Abs. 1 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 996) hat der Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am ________________ folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

 

Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Gebiet der Stadt Rheine wie folgt festgesetzt:

 

1.    Grundsteuer                 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

       (Grundsteuer A) auf                                                                                       440 v. H.

 

1.2  für die Grundstücke

       (Grundsteuer B) auf                                                                                      600 v. H.

 

2.      Gewerbesteuer                                                                                                430 v. H.

 

 

§ 2

 

 

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Zeitgleich tritt die bisherige Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Rheine (Hebesatzsatzung) vom 18. Dezember 2014 außer Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:              38 Ja-Stimmen

                                                       4 Nein-Stimmen