Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Gausmann erläutert, dass im März 2018 die aktuelle Schulentwicklungsplanung abgeschlossen sein wird. Er erläutert ferner, dass sich mit hoher Wahrscheinlichkeit an der Sekundarschule am Hassenbrock und/oder an der Elsa-Brändström-Realschule weitere Raumbedarfe ergeben werden. Hierfür soll im Jahr 2018 ein mobiles Raumsystem angeschafft werden.

Neben der Sicherstellung des benötigten zusätzlichen Raumbedarfs kann das mobile Raumsystem auch genutzt werden, um Schulklassen temporär dort zu unterrichten. Dadurch können die im Rahmen der Umsetzung des Medienentwicklungsplanes erforderlichen Baumaßnahmen (Verkabelung) vorgenommen werden. Dies ist in den Ferienzeiten alleine nicht realisierbar.

Der Beschlussvorschlag ermöglicht eine hohe Flexibilität bei der Erledigung der anstehenden Aufgaben und den Abruf der gesamten Fördermittel für 2018.

 

Herr Stefan Gude macht darauf aufmerksam, dass hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung ein weiterer Beratungsbedarf in den Fachausschüssen bestehe.

 

Auf Nachfrage von Frau Stockel erklärt Frau Karasch, dass der Auf- und Abbau eines mobilen Raumsystems eine sechsstellige Summe kostet. Außerdem leide der Baukörper bei jedem Auf- bzw. Abbau.

Herr Gausmann weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es auch möglich sei, die Klassen zu den Klassenräumen zu bringen. Hierdurch könnte mehrfaches Auf- und Abbauen vermieden werden.


Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt abweichend vom Ratsbeschluss 11.07.2017 (Vorlage Nr. 218/17), die Mittel aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ (GS 2020) für den Erwerb eines mobilen Raumsystems sowie die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes einzusetzen. Soweit die Fördermittel aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ unterjährig nicht im Rahmen des Medienentwicklungsplanes verwendet werden können, sollen diese für die Umsetzung von Schulbauunterhaltungsmaßnahmen eingesetzt werden.

Die Haushaltsansätze für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die Mittel aus der Aufstockung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) für die Umsetzung des Programms Grundschuloffensive „Standardisierung der Raumsituation an den Grundschulen“ einzusetzen.

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, die sich aus den Ziffern 1 und 2 ergebenen Änderungen in den Haushaltsplan 2018 einzuarbeiten.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig