Herr Gausmann erläutert,
dass im März 2018 die aktuelle Schulentwicklungsplanung abgeschlossen sein
wird. Er erläutert ferner, dass sich mit hoher Wahrscheinlichkeit an der Sekundarschule
am Hassenbrock und/oder an der Elsa-Brändström-Realschule weitere Raumbedarfe
ergeben werden. Hierfür soll im Jahr 2018 ein mobiles Raumsystem angeschafft
werden.
Neben der Sicherstellung
des benötigten zusätzlichen Raumbedarfs kann das mobile Raumsystem auch genutzt
werden, um Schulklassen temporär dort zu unterrichten. Dadurch können die im
Rahmen der Umsetzung des Medienentwicklungsplanes erforderlichen Baumaßnahmen
(Verkabelung) vorgenommen werden. Dies ist in den Ferienzeiten alleine nicht
realisierbar.
Der Beschlussvorschlag
ermöglicht eine hohe Flexibilität bei der Erledigung der anstehenden Aufgaben
und den Abruf der gesamten Fördermittel für 2018.
Herr Stefan Gude macht
darauf aufmerksam, dass hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung ein weiterer
Beratungsbedarf in den Fachausschüssen bestehe.
Auf Nachfrage von Frau
Stockel erklärt Frau Karasch, dass der Auf- und Abbau eines mobilen Raumsystems
eine sechsstellige Summe kostet. Außerdem leide der Baukörper bei jedem Auf-
bzw. Abbau.
Herr Gausmann weist in
diesem Zusammenhang darauf hin, dass es auch möglich sei, die Klassen zu den
Klassenräumen zu bringen. Hierdurch könnte mehrfaches Auf- und Abbauen vermieden
werden.
Beschluss:
- Der Rat der Stadt Rheine beschließt abweichend vom Ratsbeschluss
11.07.2017 (Vorlage Nr. 218/17), die Mittel aus dem Landesprogramm „Gute
Schule 2020“ (GS 2020) für den Erwerb eines mobilen Raumsystems sowie die
Umsetzung des Medienentwicklungsplanes einzusetzen. Soweit die
Fördermittel aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ unterjährig nicht
im Rahmen des Medienentwicklungsplanes verwendet werden können, sollen
diese für die Umsetzung von Schulbauunterhaltungsmaßnahmen eingesetzt werden.
Die Haushaltsansätze
für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes werden für gegenseitig
deckungsfähig erklärt.
- Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die Mittel aus der
Aufstockung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) für die
Umsetzung des Programms Grundschuloffensive „Standardisierung der
Raumsituation an den Grundschulen“ einzusetzen.
- Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, die sich aus
den Ziffern 1 und 2 ergebenen Änderungen in den Haushaltsplan 2018
einzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig