Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt

 

1.      den als Anlage 1 beigefügten Entwurf des Gesamtjahresabschlusses 2016 zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß § 116 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) weiter.

 

2.      den als Anlage 2 beigefügten Entwurf für die zukünftige Gestaltung des Beteiligungsberichtes zur Kenntnis.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig