Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine
nimmt
1.
den als Anlage
1 beigefügten Entwurf des Gesamtjahresabschlusses 2016 zur Kenntnis und leitet
diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß § 116 Abs. 6 Gemeindeordnung
NRW (GO NRW) weiter.
2.
den als Anlage
2 beigefügten Entwurf für die zukünftige Gestaltung des Beteiligungsberichtes
zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig