Sitzung: 11.12.2017 Familienbeirat
Medina Atalan berichtet
über die Informationen der Verwaltung wie folgt:
2.1. Verzichterklärung
und Benennung einer Nachrückerin
Frau Tatjana Lanz und Jutta Göcking sind aus
persönlichen/beruflichen Gründen aus dem Familienbeirat zurückgetreten.
Der Jugendhilfeausschuss (JHA) muss über die
Nachbesetzung des Familienbeirates beschließen. Die Nachbesetzung erfolgt in
der Sitzung des JHA am 14.12.2017. In der Alphabetischen Reihenfolge rückt dann
Dagmar Elsner nach.
2.2. Sitzungstermine 2018 für den Jugendhilfeausschuss
und den Sozialausschuss
- JHA-Termine 2018:
- 18.01.2018
- 15.02.2018
- 08.03.2018
- 19.04.2018
- 28.06.2018
- 20.09.2018
- 07.11.2018
- Sozialschuss-Termine
2018:
- 01.03.2018
- 12.06.2018
- 18.09.2018
- 27.11.2018
2.3. Die Internetseiten der Stadt Rheine
Im Rahmen des Portalrelaunchs arbeitet die Firma
Regiogate zurzeit an der Umsetzung eines Designs für die neuen Seiten.
Kurz
einige Infos zum neuen Layoutentwurf:
- Die Suche wurde noch prägnanter hervorgehoben
(ist nun mit blauem Hintergrund über dem Bild positioniert).
- Piktogramme im rechten Bereich sind
standardmäßig eingeklappt, bei Mouseover werden diese grün hinterlegt
(incl. Infotext);
- Die Welle im oberen Kopfbereich wurde aufgrund
der umgestellten Suche nun entfernt – somit wirkt der Header nicht ganz so
dominant (bessere Ausnutzung des sichtbaren Seitenbereichs)
- Block „weitere Neuigkeiten“ (Startseite): wird
mit Bild dargestellt
- Block „Veranstaltungen & Events“ auf der
Startseite wurde direkt unter dem Topteaser (grüner Balken) angeordnet
- Optimierung des grünen Topteaser Blocks
Die Verwaltung schlägt vor, dass für den
Familienbeirat keine eignen Seiten erstellt werden, sondern im Rahmen des neuen
Portalrelaunchs eine sogenannte „Unterseite“ für den Familienbeirat erstellt
und auf der Homepage eingebunden wird.
Andrea Bischoff hatte sich bereiterklärt hier aktiv
mitzuarbeiten. Ende 2018 sollte das umgesetzt werden. Medina Atalan und Andrea
Bischoff würden, dann diese Unterseite gestalten.
2.4. Vergünstigungen
Jahresgebühr im Rahmen des Familienpasses
Vom 09.12.2016 bis 03.12.2017 haben 473 Personen
eine Vergünstigung von 25% auf die Jahresgebühr von 20,00€ erhalten. Das sind
pro Person 5,00€, insgesamt 2.365,00€, die aus dem Budget der Jugendarbeit
gezahlt werden.
2.5. Familienbericht
Der JHA hat in seiner Sitzung vom 16.11.2017
folgenden Beschluss gefasst:
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung
- gemeinsam mit dem
Familienbeirat ein Konzept für die Erstellung der Fortschreibung des
Familienberichtes zu erstellen,
- ausgehend von diesem Konzept
ein geeignetes Institut auszuwählen,
- eventuell notwendige Mittel
zur Erstellung der Fortschreibung im Jahre 2018 aus dem bestehenden Budget
des Jugendamtes bereitzustellen und die Mittel für 2019 im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen zur Verfügung zu stellen.
Geplant sind 1-3 Arbeitssitzungen zur Festlegung der
Ziele.
Die Arbeitsgruppe soll sich aus folgenden Personen
zusammensetzen.
- Familienbericht
Rheine - AG:
- 2-3 Mitglieder FamB.
- Herr Gausmann
- Frau Atalan
- Herr Jüttner v.d.
Gathen (Stabsstelle Dezernat II)
- Frau Sobiech (Frühe
Hilfen)
- Jugendpolitische
Sprecher der Fraktionen- je 1 Person (CDU, SPD, FDP, Die Grünen, Die
Linke, alternative für Rheine)
- Und Themenbezogen
zur 2. Sitzung:
1 Mitglied
aus Seniorenbeirat
1 Mitglied Beirat für
Menschen mit Behinderungen
Die 1. Arbeitsgruppensitzung findet statt am:
23.01.2018,
von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Vom Familienbeirat nehmen Dorit Tönjes, Dagmar Elsner und Ulrike Paege bzw. Andrea Bischoff
an der Arbeitsgruppe teil.
2.6. Inklusionsplan
Die Stadt Rheine hat sich zum Ziel gesetzt einen
Inklusionsplan zu erstellen.
Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am
05.09.2017 folgenden Beschluss gefasst:
Anbei die Vorlage: 269/17
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Sozialausschuss nimmt das Konzept zur Erstellung
eines Aktionsplans Inklusion zur Kenntnis.
2. Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung den
beschriebenen Prozess zur Erstellung und Umsetzung eines Aktionsplans zum Thema
Inklusion zu initiieren und fortlaufend zu begleiten.
Konzept für den Aktionsplan Inklusion
Ausgangslage:
Mit der
Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) im Jahr 2009 wurden die
Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt und der Leitgedenke einer
inklusiven Gesellschaft zum zentralen politischen Thema. Die handelnden Akteure
vor Ort werden seit dem stärker in die Pflicht genommen.
Entsprechend
dem Artikel 4 UN-BRK trägt die Kommune selbst auch Verantwortung geneignete
Konzepte, Maßnahmen oder Pläne zu entwickeln, in denen die Rechte von Menschen
mit Behinderung verankert sind.
Ein gesamt
städtisches Konzept, welches ein inklusives Gemeinwesen als anzustrebendes Ziel
verfolgt sowie die verschiedenen Lebenslagen und Behinderungen von Menschen mit
Behinderung berücksichtig und ebenso die örtlichen Gegebenheiten einbezieht,
soll entwickelt werden.
Viele Städte
und Gemeinden arbeiten seit einigen Jahren an solchen Konzepten. Allen voran haben
die Bundes- und Landesregierung sowie der Landschaftsverband Westfalen-Lippe
bereits Aktionspläne verfasst und befinden sich derzeit in der Umsetzung.
(Aufgrund des Umfangs der Konzepte werden diese nicht als Anlage aufgeführt
sondern als Link)
(LWL
Aktionsplan Inklusion) http://www.lwl.org/LWL/Soziales/Richtung-Inklusion/medien/publikationen_inklusion/aktionsplan-inklusion
https://www.mais.nrw/sites/default/files/asset/document/121115_endfassung_nrw-inklusiv.pdf
(Aktionsplan der Landesregierung)
Das Ministerium
für Arbeit, Integration und Soziales NRW gab 2014 eine Arbeitshilfe zur Planung
und Gestaltung inklusiver Gemeinwesen[1] heraus, nach
der die Kommune gefordert ist den Prozess durch politische Entscheidungen zu
legitimieren und zu steuern. Trotz der Federführung der Kommune ist die enge
Zusammenarbeit mit den örtlichen Trägern und aktiven Akteuren unerlässlich.
Gemeinsam
sollen Planungsschritte, Maßnahmen und Projekte überlegt und organisiert sowie
in einem Konzept verschriftlicht werden.
Die Erstellung
eines solchen Konzeptes wird häufig „Aktionsplan Inklusion“ genannt, da somit
die Prozesshaftigkeit (Planung von verschiedenen Projekte und Aktionen) und die
Haltung (Inklusion als anzustrebendes Leitziel) hervorgehoben wird.
Ein Aktionsplan
beruht somit nicht auf den komplett eigenen und freien Vorstellungen einer
Kommune sondern beschreibt, wie die Inhalte der UN-BRK (bzw. die Rechte der Menschen
mit Behinderung) in der Kommune umsetzt werden sollen. In einigen Aktionsplänen
werden die Artikel der UN-BRK als Handlungsfelder beschrieben, z.B. Artikel 5
„Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung“, Artikel 6 „Frauen mit
Behinderung“, Artikel 7 „Kinder mit Behinderung“, Artikel 8
„Bewusstseinsbildung“, Artikel 9 „Zugänglichkeit, bauliche Barrierefreiheit“,
Artikel 19 „Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft“,
Artikel 20 „Persönliche Mobilität“ Artikel 24 „Bildung“, Artikel 25
„Gesundheit“, Artikel 27 „Arbeit und Beschäftigung“, Artikel 29 „Teilhabe am
politischen und öffentlichen Leben“ usw.. Für diese Handlungsfelder wird dann
der Ist-Stand erhoben, ein oder mehrere Ziele formuliert und konkrete Maßnahmen
vereinbart.
Da in einem
Aktionsplan nicht alle Themen sofort und umfänglich bearbeitet werden können,
werden Schwerpunkte gesetzt oder Prioritäten formuliert.
In Rheine soll
in den nächsten Jahren auch ein Aktionsplan Inklusion entwickelt werden, der
die Inklusion im gesamt städtischen Blick betrachtet.
Leitorientierung/ Zielsetzung:
·
Es wird ein
Aktionsplan entwickelt, der die Umsetzung der in der UN-BRK verankerten Rechte
von Menschen mit Behinderung für Rheine regelt.
·
Der inklusive
Leitgedanke soll im kommunalen Planungsprozess gemeinsam mit den örtlichen Akteuren
im Alltagsgeschehen verankert werden.
·
An der
Entstehung und Umsetzung des Aktionsplans werden Betroffene Menschen mit
Behinderung, Vereine und Selbsthilfeorganisationen beteiligt.
Inhaltliche Themenfelder:
Aus der Fülle
der in der UN-BRK aufgeführten Rechte wurden gemeinsam mit Vertretern und Vertreterinnen
des Beirates für Menschen mit Behinderung zentrale Handlungsfelder und wichtige
Querschnittsaufgaben herausgearbeitet.
Die im
Folgenden aufgeführten blauen Felder sind die möglichen Handlungsfelder, die
grün hinterlegten Felder beschreiben die Querschnittsaufgaben.
Die
Querschnittsaufgaben sollen wiederkehrende Aufgaben darstellen bzw.
Anhaltspunkte oder Zielgruppen, die zu berücksichtigen sind.
Um den
Arbeitsprozess zu strukturieren wird empfohlen eine Priorisierung der Handlungsfelder
vor zunehmen, sodass nicht alle Themen gleichzeitig bearbeitet werden.
In der
gemeinsamen Vorüberlegung mit Vertretern und Vertreterinnen des Beirates für Menschen
mit Behinderung wurde überlegt die Themenfelder „Freizeit/Kultur“ und „Bildung“
als erstes zu bearbeiten.
Arbeitsstruktur und Zeitplan:
Die folgende
Ausführung zur Arbeitsstruktur sowie der grobe zeitliche Rahmen sind als Empfehlung
anzusehen und können sich im laufenden Prozess verändern.
Entsprechend
der formulierten Ziele steht der Prozess selbst und die Bearbeitung von bestimmten
Themenfeldern im Vordergrund und nicht die Verschriftlichung eines
Aktionsplans. Das heißt, dass ausgehend von diesem Konzept die inhaltliche
Arbeit beginnen kann und sich über die kommenden Jahre aus den Aktionen, Ideen,
Veränderungsbedarfen und Anregungen ein Aktionsplan entwickeln wird.
Die zeitliche
Perspektive würde vorsehen in Jahreszyklen zu arbeiten, sodass pro Jahr ein bis
zwei Handlungsfelder erarbeitet werden. Der gesamte Prozess würde sich dann
über vier Jahre erstrecken.
Diese
Erarbeitung könnte folgende Schritte umfassen:
·
Ist- Stand
aufarbeiten (Welche Strukturen lassen sich für Rheine erkennen, Gibt es neue
gesetzliche Vorgaben?)
·
Veränderungsbedarfe
bzw. Entwicklungspotenziale aufzeigen (Wo liegen Erfolge, Chancen, Herausforderungen?
Was fehlt bisher und wofür gibt es einen erkennbaren Bedarf?)
·
Maßnahmen
planen und umsetzen (Was für kleinere bzw. größere Aktionen oder Projekte
braucht es? Welche Vereinbarungen müssen getroffen werden?)
·
Vereinbarungen
treffen für die Fortführung (Bleiben gegründete Arbeitskreise bestehen? Wer
leitet diese? Wie werden bestimmte Projekte weitergeführt?)
Die
ausgewählten Handlungsfelder, die in einem Zyklus erarbeitet werden, sind somit
nicht abgeschlossen, sondern werden entsprechend der Vereinbarungen
weitergeführt.
Für die
Erarbeitung sollte eine Gremienstruktur aufgebaut werden, die die handelnden
und aktiven Akteure vor Ort ebenso einbezieht, wie Fachpersonen und Entscheider
und Entscheiderinnen. Die Akteure würden somit entsprechend des Handlungsfeldes
ausgewählt und würden den Prozess zunächst für ein Jahr intensiv begleiten.
Lenkungsgruppe |
Besetzt mit den themenspezifischen
Akteuren aus der Verwaltung |
Max. 6 Personen |
Steuerungsgruppe |
Vertreter und Vertreterinnen der Verwaltung,
des Beirates, der Verbände, der Betroffenen |
Max.7 Personen, ca. 4 Treffen pro Jahr |
Fachforen |
Fachexperten und Fachexpertinnen,
Vertreter und Vertreterinnen der Verwaltung, des Beirates, der Institutionen,
der Selbsthilfe, der Betroffenen |
Max. 10-15 Personen, ca. 4 Treffen
pro Jahr |
Rückkopplung in die politischen
Ausschüsse (Sozialausschuss,
Beirat für Menschen mit Behinderung) |
Die
Gremiengründung könnte im Herbst diesen Jahres beginnen, sodass der erste
Zyklus Anfang 2018 starten kann.
Evaluation (Überprüfung des Verfahrens):
Wie bereits
erwähnt soll der Aktionsplan somit über die nächsten Jahre entwickelt werden. Neben
der üblichen Dokumentation der Gremientreffen (Niederschriften), werden der
Gesamtverlauf und die Umsetzung der Maßnahmen erst zum „Jahresabschluss“ in
Kurzform dokumentiert. Die Verschriftlichung des Aktionsplanes Inklusion
erfolgt somit im Prozess und nicht einmal zu beginn.
Der
Sozialausschuss würde einen jährlichen Zwischenbericht erhalten und könnte die
Erreichung der gesetzten Ziele und den Prozessverlauf begleiten.
[1] Rohrmann, Albrecht; Schädler, Johannes u. a.: Inklusive Gemeinwesen Planen. Eine Arbeitshilfe, hrsg. vom Ministerium für Arbeit, Integration und Sozialesdes Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, 2014, Online: https://www.uni-siegen.de/zpe/aktuelles/577192.html (Zugriff: 31.07.2017)