Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

I/A/2375


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die Ordnungsbehördliche Verordnung über Ausnahmen vom Schutz der Nachtruhe sowie von dem Benutzungsverbot von Tongeräten anlässlich der Straßenparty in der Innenstadt von Rheine in der 2. Septemberwoche und anlässlich der Rheiner Herbstkirmes am 3. Wochenende im Oktober eines jeden Jahres vom 14. Juni 1994 mit sofortiger Wirkung ersatzlos aufzuheben.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig