Frau Gellenbeck verweist auf einen erneuten Antrag der Immobiliengesellschaft Ernsting (s. u.), in dem um eine Änderung der Festsetzung zur Firstrichtung gebeten wird.

 

Bereits im Sommer letzten Jahres seien Gespräche mit der Firma Ernsting geführt worden, in denen klargestellt worden sei, dass aus städtebaulichen Gründen an den Festsetzungen im Bebauungsplan festgehalten werden solle. Die Verwaltung vertrete die Auffassung, dass mit einer guten Architektur durchaus eine Einhaltung der Firstrichtung umsetzbar sei. Aus diesem Grunde schlage die Verwaltung vor, dem erneuten Antrag der Immobiliengesellschaft Ernsting nicht zu folgen.

 

Die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses schließen sich dieser Auffassung an.