Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Herr Gausmann führt in die Vorlage ein und beantwortet gemeinsam mit Frau Kurzinsky mehrere eingehende Rückfragen seitens der Schulausschussmitglieder.

 

Die Gertrudenschule sei zwar der Schulstandort mit den größten Quadratmeterdefiziten, jedoch nicht eine der beiden priorisierten Schulen. Diese Entscheidung liege in der vergleichsweise verhaltenen Anmeldesituation begründet.

 

Nach Prüfung sei die bauliche Schaffung neuer Raumkapazitäten an allen Grundschulstandorten grundsätzlich realisierbar, auch an denen, wo noch keine Machbarkeitsstudie durchgeführt wurde. Perspektivisch werde dort direkt in die Vor- und Entwurfsplanung eingestiegen.

 

Bei entsprechender Beschlusslage könne mit der Durchführung konkreter Baumaßnahmen an der Johannesschule Eschendorf und der Edith-Stein-Schule in 2019 begonnen werden. Vor der Sommerpause 2018 würde darüber hinaus noch eine entsprechende Vorlage über die Durchführung der Vor- und Entwurfsplanung für die nächsten beiden Grundschulstandorte vorgelegt. Derzeit sei die bauliche Umsetzung durch die Verwaltung aus personellen Gründen für lediglich zwei Grundschulstandorte parallel abbildbar. Für 2019 werde der Politik eine Stellenaufstockung vorgetragen, um an bis zu vier Schulstandorten gleichzeitig tätig werden zu können. Da die bauliche Ausweitung der Schulstandorte auch entscheidend von der Konjunktur und der Akquirierung der verschiedenen Gewerke abhängig sei, müsse zumindest in der Verwaltung der gesicherte personelle Grundstein gelegt werden, um die Projekte auf den Weg zu bringen.

 

Die Machbarkeitsstudien definierten derzeit nur die Lage der angedachten Räumlichkeiten sowie ihre Beschaffenheit, jedoch erfolge noch keine Hinterlegung einer konkreten schulischen Nutzung. An einigen Stellen sei die Anordnung der Räume daher unter pädagogischen Gesichtspunkten suboptimal. Diese Mängel würden jedoch im Rahmen der folgenden Vor- und Entwurfsplanung unter Mitwirkung der Schulleitungen behoben.

 

Herr Gausmann beantwortet im Rahmen seiner Ausführungen die als Anlage 1 beigefügten Anfragen der FDP-Fraktion. Eine Aufschlüsselung der verwendeten Mittel hinsichtlich ihrer Zugehörigkeit zu einem bestimmten Fördertopf sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht aussagefähig. Es sei das permanente Switchen zwischen den Förderprogrammen notwendig, gerade auch, weil weitere Förderprogramme, etwa zur Digitalisierung der Schulen, seitens der Landesregierung in Aussicht gestellt worden seien. Würde man sich zum jetzigen Zeitpunkt auf einen bestimmten Fördertopf festlegen, so bestände die Gefahr, sich anschließende Förderprogramme nicht mehr voll ausschöpfen zu können. Gegenwärtig seien sämtliche Fremdmittel in vollem Maße abgerufen und  verwendet worden und dies werde sich auch in Zukunft so fortsetzen. Zum Jahresende werde der SA über die verbrauchten Mittel aus den jeweiligen Förderprogrammen informiert.

 

Die Einrichtung einer nicht-öffentlich tagenden politischen Begleitgruppe zur Durchführung der Grundschuloffensive wird von allen Mitgliedern des Schulausschusses befürwortet. Der Beschlussvorschlag wird dementsprechend ergänzt.

 


Beschluss:

 

1.      Der Schulausschuss nimmt die vorliegenden 6 Machbarkeitsstudien im Rahmen der Grundschuloffensive zur Kenntnis.

2.      Der Schulausschuss empfiehlt dem Bauausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, auf Grundlage dieser Machbarkeitsstudien die Vorplanung und Entwurfsplanung für die Johannesschule Eschendorf und die Edith-Stein-Schule zu veranlassen.

3.      Der Schulausschuss empfiehlt dem Bauausschuss die Einrichtung einer politischen Begleitgruppe zur Durchführung der Grundschuloffensive. Diese besteht aus Vertretern des Bau- und Schulausschusses sowie aus Mitgliedern der Verwaltung und den jeweiligen Schulleitungen. Die Fraktionen CDU und SPD erhalten in diesem Gremium jeweils zwei Sitze, die restlichen Fraktionen jeweils einen.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig