Herr Gausmann führt in die
Vorlage ein und beantwortet gemeinsam mit Frau Kurzinsky mehrere eingehende
Rückfragen seitens der Schulausschussmitglieder.
Die Gertrudenschule sei
zwar der Schulstandort mit den größten Quadratmeterdefiziten, jedoch nicht eine
der beiden priorisierten Schulen. Diese Entscheidung liege in der
vergleichsweise verhaltenen Anmeldesituation begründet.
Nach Prüfung sei die
bauliche Schaffung neuer Raumkapazitäten an allen Grundschulstandorten
grundsätzlich realisierbar, auch an denen, wo noch keine Machbarkeitsstudie
durchgeführt wurde. Perspektivisch werde dort direkt in die Vor- und
Entwurfsplanung eingestiegen.
Bei entsprechender
Beschlusslage könne mit der Durchführung konkreter Baumaßnahmen an der
Johannesschule Eschendorf und der Edith-Stein-Schule in 2019 begonnen werden.
Vor der Sommerpause 2018 würde darüber hinaus noch eine entsprechende Vorlage
über die Durchführung der Vor- und Entwurfsplanung für die nächsten beiden
Grundschulstandorte vorgelegt. Derzeit sei die bauliche Umsetzung durch die
Verwaltung aus personellen Gründen für lediglich zwei Grundschulstandorte
parallel abbildbar. Für 2019 werde der Politik eine Stellenaufstockung vorgetragen,
um an bis zu vier Schulstandorten gleichzeitig tätig werden zu können. Da die
bauliche Ausweitung der Schulstandorte auch entscheidend von der Konjunktur und
der Akquirierung der verschiedenen Gewerke abhängig sei, müsse zumindest in der
Verwaltung der gesicherte personelle Grundstein gelegt werden, um die Projekte
auf den Weg zu bringen.
Die Machbarkeitsstudien
definierten derzeit nur die Lage der angedachten Räumlichkeiten sowie ihre
Beschaffenheit, jedoch erfolge noch keine Hinterlegung einer konkreten
schulischen Nutzung. An einigen Stellen sei die Anordnung der Räume daher unter
pädagogischen Gesichtspunkten suboptimal. Diese Mängel würden jedoch im Rahmen
der folgenden Vor- und Entwurfsplanung unter Mitwirkung der Schulleitungen
behoben.
Herr Gausmann beantwortet
im Rahmen seiner Ausführungen die als Anlage 1 beigefügten Anfragen der
FDP-Fraktion. Eine Aufschlüsselung der verwendeten Mittel hinsichtlich ihrer
Zugehörigkeit zu einem bestimmten Fördertopf sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht
aussagefähig. Es sei das permanente Switchen zwischen den Förderprogrammen
notwendig, gerade auch, weil weitere Förderprogramme, etwa zur Digitalisierung
der Schulen, seitens der Landesregierung in Aussicht gestellt worden seien.
Würde man sich zum jetzigen Zeitpunkt auf einen bestimmten Fördertopf festlegen,
so bestände die Gefahr, sich anschließende Förderprogramme nicht mehr voll
ausschöpfen zu können. Gegenwärtig seien sämtliche Fremdmittel in vollem Maße
abgerufen und verwendet worden und dies
werde sich auch in Zukunft so fortsetzen. Zum Jahresende werde der SA über die
verbrauchten Mittel aus den jeweiligen Förderprogrammen informiert.
Die Einrichtung einer
nicht-öffentlich tagenden politischen Begleitgruppe zur Durchführung der
Grundschuloffensive wird von allen Mitgliedern des Schulausschusses
befürwortet. Der Beschlussvorschlag wird dementsprechend ergänzt.
Beschluss:
1. Der Schulausschuss nimmt
die vorliegenden 6 Machbarkeitsstudien im Rahmen der Grundschuloffensive zur
Kenntnis.
2. Der Schulausschuss
empfiehlt dem Bauausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, auf Grundlage dieser
Machbarkeitsstudien die Vorplanung und Entwurfsplanung für die Johannesschule
Eschendorf und die Edith-Stein-Schule zu veranlassen.
3. Der Schulausschuss
empfiehlt dem Bauausschuss die Einrichtung einer politischen Begleitgruppe zur
Durchführung der Grundschuloffensive. Diese besteht aus Vertretern des Bau- und
Schulausschusses sowie aus Mitgliedern der Verwaltung und den jeweiligen
Schulleitungen. Die Fraktionen CDU und SPD erhalten in diesem Gremium jeweils
zwei Sitze, die restlichen Fraktionen jeweils einen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig