Ergänzend zu der Vorlage
führt Herr Gausmann aus, dass die Größenordnung der finanziellen
Rahmenbedingung inzwischen klarer benannt werden könnten. Man gehe davon aus,
dass inklusive aller zu berücksichtigenden Kosten (inklusive der zur Verfügung
zu stellenden Personalkosten) mit einem derzeit nicht gedeckten und noch nicht
im Haushaltsplan abgebildeten Bedarf von ca. 20.000,00 € zu rechnen sei. Ziel
sei aber, eine budgetneutrale Abbildung im Haushaltsplan vornehmen zu können.
Die Verwaltung werde voraussichtlich ca. September 2018 nach Absprache mit den
Vereinen, Institutionen etc., die die Räumlichkeiten ebenfalls nutzen werden,
ein entsprechendes Finanzierungskonzept zur Verfügung stellen können.
Im Anschluss an die
Diskussion über die drei in der Vorlage beschriebenen Finanzierungsmodelle
fasst der Sozialausschuss folgenden geänderten Beschluss:
Beschluss:
Der
Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, für das Begegnungszentrum Dorenkamp
ein Finanzierungs-, Betriebs- und Nutzungskonzept zu erarbeiten und vorzulegen.