Sitzung: 07.03.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 061/18
Die Verwaltung verweist auf
die Vorlage.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt
dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:
I. Beratung der Stellungnahmen
1. Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
i.V.m.
§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass
aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen
sind.
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
und § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
Es wird festgestellt, dass
von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine
abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
II. Beschluss
über die Abwägungsempfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz
Der Rat der Stadt Rheine
nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m.
§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 3 BauGB billigend zur
Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden
Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und
gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß §§ 1 Abs. 8 i.V.m. §
2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses
geltenden Fassung wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 307, Kennwort:
"Gewerbepark Rheine R", der Stadt Rheine als Satzung und die
Begründung hierzu beschlossen.
Es wird festgestellt, dass
die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 307, Kennwort: "Gewerbepark Rheine
R", der Stadt Rheine aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt
worden ist und demzufolge der Flächennutzungsplan keiner Anpassung im Wege der
Berichtigung bedarf.
Abstimmungsergebnis: einstimmig