Sitzung: 07.03.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Enthaltungen: 5
Vorlage: 081/18
Einleitend erklärt Herr Dörtelmann,
dass es keine relevanten Einwendungen gegeben habe. Weiter führt er aus, dass
es auch nach umfassender Prüfung keinen alternativen Standort für die Kita
gebe, der nach den vorgegebenen Rahmenvorgaben umsetzbar sei.
Anhand einer Planübersicht
erläutert er detailliert, welche alternativen Standorte denkbar gewesen wären,
anstelle des Standortes 1.
Bei der Betrachtung der
Standorte waren die Grundstücksgröße, die liegenschaftliche Verfügbarkeit, die
schnelle planungsrechtliche Umsetzbarkeit, die Ausrichtung der Freiflächen Richtung
Süden/Südwesten sowie der Eröffnungstermin 1.8.2019 und die Nähe zum Standort
Kita St. Michael entscheidend.
Ein Bau auf dem Gelände der
Damloup Kaserne sei derzeit nicht umsetzbar, da die Stadt Rheine zum einen
nicht Eigentümerin sei und zum anderen die Entwicklung der Fläche noch nicht
klar sei.
Weiter erläutert Herr
Dörtelmann, dass der Jugendhilfeausschuss bereits die weiteren Planungen auf
der Fläche des Standortes 1 beschlossen habe. Das Baufeld werde in den hinteren
Teil des Grundstücks gelegt, damit die freie Spielfläche für die Kinder im
südlichen, sonnigen Teil liege.
Herr Gausmann wirbt bei den
Ausschussmitgliedern um Zustimmung für die vorgeschlagene Beschlussfassung am
Standort 1 an der Bühnertstraße. Sollte der Ausschuss dem Beschluss nicht
folgen, müsste der Jugendhilfeausschuss insgesamt drei neue Beschlüsse für
einen neuen Standort fassen und der vorgesehene Eröffnungstermin für die Kita am
1.8.2019 sei nicht mehr realisierbar.
Herr Hachmann gibt zu
bedenken, dass der Stadtentwicklungsausschuss aus städtebaulicher Sicht über
die Standortwahl entscheiden müsse.
Herr Doerenkamp erklärt,
dass er den Ausführungen der Verwaltung nicht folgen könne. Bereits in der Novembersitzung
wurde berichtet, dass der Jugendhilfeausschuss eine Kita im Umfeld der
Bühnertstraße benötige, jedoch zu dem vorgeschlagenen Standort wurde kein Alternativstandort angeboten. Eine
Fläche auf der Damloup Kaserne kam nicht in Frage. Bei der Entwicklung der
Eschendorfer Aue achte die Verwaltung sehr auf die städtebauliche Entwicklung,
dass Sichtlinien eingehalten werden. Bei der Entwicklung dieser Kita spielen die Sichtlinien und die
städtebauliche Entwicklung anscheinend keine Rolle. Nur aus zeitlichen Gründen
für einen städtebaulich schlechten Standort zu stimmen, sei nicht akzeptabel.
Herr Bems merkt an, dass
eine Kita immer ein Sonderprojekt auf Grund seiner Bauform sei. Daher könne er
der Argumentation der Verwaltung folgen. Er gibt weiter zu bedenken, dass die
Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz haben und es in Rheine immer noch zu wenig Plätze gebe. Daher müsse
schnell Abhilfe geschaffen werden und es dürfe bei der weiteren Planung keine
Verzögerungen mehr geben. Abschließend meint er, dass die Kinder auf jeden Fall
Spielflächen in der Sonne haben sollten.
Herr Hundrup erklärt, dass
für seine Fraktion nicht die Baugrenze sondern die Kinderfreundlichkeit im
Vordergrund stehe.
Frau Karasch zitiert aus
dem Protokoll der Novembersitzung 2017, das schon dort Herr Dewenter einen
Flächentausch nach Osten vorgeschlagen habe, mit dem Hinweis dass man dann die
Entwicklung der Damoup Kaserne abwarten und den Baukörper integrieren könnte.
Danach folgte eine Wortmeldung von Herrn Bems und anschließend wurde über den
Beschluss abgestimmt, ohne dass der Vorschlag von Herrn Dewenter erneut
Berücksichtigung fand. Hier hätte ein Stop erfolgen müssen, mit einem
Prüfauftrag für die Verwaltung, der jedoch aus dem Ausschuss nicht kam. Nach
dem Beschluss folgte der ganz normale Arbeitsablauf in der Verwaltung mit den
weiteren Planungen, die jetzt nur noch schwer zu korrigieren seien und wenn
doch nur mit großem zeitlichen Verlust.
Sie führt weiter aus, dass
Herr Dörtelmann ausführlich dargestellt habe, warum man sich für diesen
Standort entscheiden kann. Natürlich wäre auch ein anderer Standort
städtebaulich möglich, aber hier müsse nun auch beachtet werden, was die
zeitliche Verzögerung bei einer neuen Standortsuche bewirken.
Herr Dewenter erinnert sich
aus der Novembersítzung, dass die Verwaltung dort gesagt habe, diese Fläche als
Kita Standort sei machbar, da die Stadt Eigentümerin sei, die andere Fläche gehöre
der Stadt nicht. Diese stehe nicht zur Verfügung.
Frau Karasch erklärt, dass
das Umlegeverfahren damals und heute noch nicht abgeschlossen sei.
Herr Dewenter kann den
Ausführungen von Herrn Dörtelmann zur Fläche 2 nicht folgen, denn er wisse
nicht, woher er die Aussage ableite, dass die Fläche nach § 13a BauGB nicht in
Frage komme.
Herr Dörtelmann erklärt,
dass der Standort hinsichtlich seiner planungsrechtlichen Einordnung fraglich
sei und er einen Rechtsstreit bezüglich des Grundstücks vermeiden möchte.
Weiter erklärt er, dass die Kasernenflächen an dieser Stelle grundsätzlich nach
§ 35 BauGB eingestuft werden. Um den Bau der Kita schnell umsetzen zu können,
kommt nur der Standort 1 an der Bühnertstraße in Frage.
Herr Doerenkamp beantragt
eine Sitzungsunterbrechung, damit sich die Fraktionen beraten können.
Herr Hachmann unterbricht
die Sitzung für 5 Minuten.
Herr Hachmann lässt nun
über den Beschluss abstimmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt
dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:
I. Beratung der Stellungnahmen
1. Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Es
wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen
eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m.
§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und
§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
2.1 Stadt Rheine, Wohnungsgesellschaft;
Stellungnahme vom 04.01.2018
Abwägungsempfehlung:
Dieser
Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Da die Gebäude im Plangebiet inzwischen
tatsächlich vollständig abgebrochen worden sind, ist die textliche Festsetzung
Nr. 1 hinfällig. Es besteht somit keine Notwendigkeit dieser Festsetzung im
Bebauungsplan und kann deswegen entfallen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2.2 Geologischer Dienst NRW, De-Greiff-Straße 195, 47803 Krefeld;
Stellungnahme vom 16.01.2018
Abwägungsempfehlung:
Der
Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an den Bauherren weitergegeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2.3 LWL-Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster;
Stellungnahme vom 19.01.2018
Abwägungsempfehlung:
Den
Anregungen wird durch die Aufnahme des folgenden Hinweises in den
Bebauungsplanentwurf und in die Begründung gefolgt:
Bei Bodeneingriffen können
im Plangebiet paläontologische Belange berührt werden. Vor Beginn geplanter
Baumaßnahmen muss das LWL-Museum für Naturkunde (Referat Paläontologische
Bodendenkmalpflege, Sentruper Straße 285, 48161 Münster) frühzeitig informiert
werden, damit baubegleitende Maßnahmen abgesprochen werden können.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2.4 Energie- und Wasserversorgung Rheine, Hafenbahn 10, 48431 Rheine;
Stellungnahme vom 15.01.2018
Abwägungsempfehlung:
Der
Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an den Bauherren weitergegeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2.5 Bezirksregierung Arnsberg, In der Krone 31, 58099 Hagen;
Stellungnahme vom 08.01.2018
Abwägungsempfehlung:
Den
Anregungen wird durch die Aufnahme des folgenden Hinweises in den
Bebauungsplanentwurf gefolgt:
Der von der Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat
„Gefahrenabwehr, Kampfmittelbeseitigung“, Zweigstelle Hagen angegebene
Bombardierungs-bereich mit Blindgängerverdachtspunkt wird vor Baubeginn
abgesucht.
Allgemeines:
Ist bei der Durchführung der Bauvorhaben der
Erdaushub außergewöhnlich verfärbt oder werden verdächtige Gegenstände
beobachtet, sind die Arbeiten sofort einzustellen und der
Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe ist durch die Ordnungsbehörde
oder Polizei zu verständigen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2.6 Stadt Rheine, Jugendamt;
Stellungnahme vom 02.02.2018
Abwägungsempfehlung:
Die
Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme verdeutlicht, dass
der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes die Planungen des Jugendamtes
wiedergibt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2.2 Sonstige Stellungnahmen
Es
wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen
sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
II. Beschluss
über die Abwägungsempfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz
Der
Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2
BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 Abs. 2
Nrn. 1, 2 und 3 BauGB
billigend
zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden
Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und
gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
beschlossen
10
Ja Stimmen
3
Nein Stimmen
5
Enthaltungen
III. Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3
BauGB
Gemäß
§ 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass
a) durch
den Wegfall der textlichen Festsetzung Nr. 1 „Festsetzung zur Vermeidung von
Verbotstatbeständen“ die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,
b) die
Öffentlichkeit durch diese marginale, redaktionelle Änderung nicht betroffen
ist sowie
c) die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch diese Änderung nicht berührt
sind.
Der
Rat der Stadt Rheine beschließt die unter Punkt a) beschriebene Änderung des
Entwurfes des Bebauungsplanes nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
(Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange).
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
beschlossen
10
Ja Stimmen
3
Nein Stimmen
5
Enthaltungen
IV. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß
der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses
geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666),
in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung
wird
der Bebauungsplan(es) Nr. 343, Kennwort: "Kita Bühnertstraße", der Stadt
Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Es
wird festgestellt, dass der Bebauungsplan Nr. 343, Kennwort: "Kita
Bühnertstraße", der Stadt Rheine aus dem wirksamen Flächennutzungsplan
entwickelt worden ist und demzufolge der Flächennutzungsplan keiner Anpassung
im Wege der Berichtigung bedarf.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
beschlossen
10
Ja Stimmen
3
Nein Stimmen
5
Enthaltungen