Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Enthaltungen: 5

 

Einleitend erklärt Herr Dörtelmann, dass es keine relevanten Einwendungen gegeben habe. Weiter führt er aus, dass es auch nach umfassender Prüfung keinen alternativen Standort für die Kita gebe, der nach den vorgegebenen Rahmenvorgaben umsetzbar sei.

 

 

Anhand einer Planübersicht erläutert er detailliert, welche alternativen Standorte denkbar gewesen wären, anstelle des Standortes 1.

Bei der Betrachtung der Standorte waren die Grundstücksgröße, die liegenschaftliche Verfügbarkeit, die schnelle planungsrechtliche Umsetzbarkeit, die Ausrichtung der Freiflächen Richtung Süden/Südwesten sowie der Eröffnungstermin 1.8.2019 und die Nähe zum Standort Kita St. Michael entscheidend.

Ein Bau auf dem Gelände der Damloup Kaserne sei derzeit nicht umsetzbar, da die Stadt Rheine zum einen nicht Eigentümerin sei und zum anderen die Entwicklung der Fläche noch nicht klar sei.

Weiter erläutert Herr Dörtelmann, dass der Jugendhilfeausschuss bereits die weiteren Planungen auf der Fläche des Standortes 1 beschlossen habe. Das Baufeld werde in den hinteren Teil des Grundstücks gelegt, damit die freie Spielfläche für die Kinder im südlichen, sonnigen Teil liege.

 

Herr Gausmann wirbt bei den Ausschussmitgliedern um Zustimmung für die vorgeschlagene Beschlussfassung am Standort 1 an der Bühnertstraße. Sollte der Ausschuss dem Beschluss nicht folgen, müsste der Jugendhilfeausschuss insgesamt drei neue Beschlüsse für einen neuen Standort fassen und der vorgesehene Eröffnungstermin für die Kita am 1.8.2019 sei nicht mehr realisierbar.

 

Herr Hachmann gibt zu bedenken, dass der Stadtentwicklungsausschuss aus städtebaulicher Sicht über die Standortwahl entscheiden müsse.

 

Herr Doerenkamp erklärt, dass er den Ausführungen der Verwaltung nicht folgen könne. Bereits in der Novembersitzung wurde berichtet, dass der Jugendhilfeausschuss eine Kita im Umfeld der Bühnertstraße benötige, jedoch zu dem vorgeschlagenen Standort wurde  kein Alternativstandort angeboten. Eine Fläche auf der Damloup Kaserne kam nicht in Frage. Bei der Entwicklung der Eschendorfer Aue achte die Verwaltung sehr auf die städtebauliche Entwicklung, dass Sichtlinien eingehalten werden. Bei der Entwicklung  dieser Kita spielen die Sichtlinien und die städtebauliche Entwicklung anscheinend keine Rolle. Nur aus zeitlichen Gründen für einen städtebaulich schlechten Standort zu stimmen, sei nicht akzeptabel.

 

Herr Bems merkt an, dass eine Kita immer ein Sonderprojekt auf Grund seiner Bauform sei. Daher könne er der Argumentation der Verwaltung folgen. Er gibt weiter zu bedenken, dass die Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz haben und es in Rheine  immer noch zu wenig Plätze gebe. Daher müsse schnell Abhilfe geschaffen werden und es dürfe bei der weiteren Planung keine Verzögerungen mehr geben. Abschließend meint er, dass die Kinder auf jeden Fall Spielflächen in der Sonne haben sollten.

 

Herr Hundrup erklärt, dass für seine Fraktion nicht die Baugrenze sondern die Kinderfreundlichkeit im Vordergrund stehe.

 

Frau Karasch zitiert aus dem Protokoll der Novembersitzung 2017, das schon dort Herr Dewenter einen Flächentausch nach Osten vorgeschlagen habe, mit dem Hinweis dass man dann die Entwicklung der Damoup Kaserne abwarten und den Baukörper integrieren könnte. Danach folgte eine Wortmeldung von Herrn Bems und anschließend wurde über den Beschluss abgestimmt, ohne dass der Vorschlag von Herrn Dewenter erneut Berücksichtigung fand. Hier hätte ein Stop erfolgen müssen, mit einem Prüfauftrag für die Verwaltung, der jedoch aus dem Ausschuss nicht kam. Nach dem Beschluss folgte der ganz normale Arbeitsablauf in der Verwaltung mit den weiteren Planungen, die jetzt nur noch schwer zu korrigieren seien und wenn doch nur mit großem zeitlichen Verlust.

Sie führt weiter aus, dass Herr Dörtelmann ausführlich dargestellt habe, warum man sich für diesen Standort entscheiden kann. Natürlich wäre auch ein anderer Standort städtebaulich möglich, aber hier müsse nun auch beachtet werden, was die zeitliche Verzögerung bei einer neuen Standortsuche bewirken.

 

Herr Dewenter erinnert sich aus der Novembersítzung, dass die Verwaltung dort gesagt habe, diese Fläche als Kita Standort sei machbar, da die Stadt Eigentümerin sei, die andere Fläche gehöre der Stadt nicht. Diese stehe nicht zur Verfügung.

 

Frau Karasch erklärt, dass das Umlegeverfahren damals und heute noch nicht abgeschlossen sei.

 

Herr Dewenter kann den Ausführungen von Herrn Dörtelmann zur Fläche 2 nicht folgen, denn er wisse nicht, woher er die Aussage ableite, dass die Fläche nach § 13a BauGB nicht in Frage komme.

 

Herr Dörtelmann erklärt, dass der Standort hinsichtlich seiner planungsrechtlichen Einordnung fraglich sei und er einen Rechtsstreit bezüglich des Grundstücks vermeiden möchte. Weiter erklärt er, dass die Kasernenflächen an dieser Stelle grundsätzlich nach § 35 BauGB eingestuft werden. Um den Bau der Kita schnell umsetzen zu können, kommt nur der Standort 1 an der Bühnertstraße in Frage.

 

Herr Doerenkamp beantragt eine Sitzungsunterbrechung, damit sich die Fraktionen beraten können.

 

Herr Hachmann unterbricht die Sitzung für 5 Minuten.

 

Herr Hachmann lässt nun über den Beschluss abstimmen.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

I.        Beratung der Stellungnahmen

 

1.       Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

            i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und

§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

 

2.       Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und

§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

 

 

2.1     Stadt Rheine, Wohnungsgesellschaft;

            Stellungnahme vom 04.01.2018

 

Abwägungsempfehlung:

 

Dieser Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Da die Gebäude im Plangebiet inzwischen tatsächlich vollständig abgebrochen worden sind, ist die textliche Festsetzung Nr. 1 hinfällig. Es besteht somit keine Notwendigkeit dieser Festsetzung im Bebauungsplan und kann deswegen entfallen.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

2.2     Geologischer Dienst NRW, De-Greiff-Straße 195, 47803 Krefeld;

            Stellungnahme vom 16.01.2018

 

Abwägungsempfehlung:

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an den Bauherren weitergegeben.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

2.3     LWL-Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster;

            Stellungnahme vom 19.01.2018

 

 

Abwägungsempfehlung:

 

Den Anregungen wird durch die Aufnahme des folgenden Hinweises in den Bebauungsplanentwurf und in die Begründung gefolgt:

 

Bei Bodeneingriffen können im Plangebiet paläontologische Belange berührt werden. Vor Beginn geplanter Baumaßnahmen muss das LWL-Museum für Naturkunde (Referat Paläontologische Bodendenkmalpflege, Sentruper Straße 285, 48161 Münster) frühzeitig informiert werden, damit baubegleitende Maßnahmen abgesprochen werden können.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

2.4     Energie- und Wasserversorgung Rheine, Hafenbahn 10, 48431 Rheine;

            Stellungnahme vom 15.01.2018

 

Abwägungsempfehlung:

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an den Bauherren weitergegeben.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

2.5     Bezirksregierung Arnsberg, In der Krone 31, 58099 Hagen;

            Stellungnahme vom 08.01.2018

 

Abwägungsempfehlung:

 

Den Anregungen wird durch die Aufnahme des folgenden Hinweises in den Bebauungsplanentwurf gefolgt:

 

Der von der Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat „Gefahrenabwehr, Kampfmittelbeseitigung“, Zweigstelle Hagen angegebene Bombardierungs-bereich mit Blindgängerverdachtspunkt wird vor Baubeginn abgesucht.

            Allgemeines:

Ist bei der Durchführung der Bauvorhaben der Erdaushub außergewöhnlich verfärbt oder werden verdächtige Gegenstände beobachtet, sind die Arbeiten sofort einzustellen und der Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe ist durch die Ordnungsbehörde oder Polizei zu verständigen.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

2.6     Stadt Rheine, Jugendamt;

            Stellungnahme vom 02.02.2018

 

Abwägungsempfehlung:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme verdeutlicht, dass der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes die Planungen des Jugendamtes wiedergibt.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

2.2     Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

II.       Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 3 BauGB

 

billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich beschlossen

                                                         10 Ja Stimmen

                                                         3 Nein Stimmen

                                                         5 Enthaltungen

 

 

III.      Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

 

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass

 

a)         durch den Wegfall der textlichen Festsetzung Nr. 1 „Festsetzung zur Vermeidung von Verbotstatbeständen“ die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,

b)         die Öffentlichkeit durch diese marginale, redaktionelle Änderung nicht betroffen ist sowie

c)         die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch diese Änderung nicht berührt sind.

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die unter Punkt a) beschriebene Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange).

 

Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich beschlossen

                                                         10 Ja Stimmen

                                                         3 Nein Stimmen

                                                         5 Enthaltungen

 

 

IV.     Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung

wird der Bebauungsplan(es) Nr. 343, Kennwort: "Kita Bühnertstraße", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Es wird festgestellt, dass der Bebauungsplan Nr. 343, Kennwort: "Kita Bühnertstraße", der Stadt Rheine aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und demzufolge der Flächennutzungsplan keiner Anpassung im Wege der Berichtigung bedarf.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich beschlossen

                                                         10 Ja Stimmen

                                                         3 Nein Stimmen

                                                         5 Enthaltungen