Sitzung: 15.03.2018 Bau- und Mobilitätsausschuss
Herr Dr. Vennekötter
erklärt, dass man darüber nachdenke, eine Notrufaufschaltung vorzunehmen, wobei
diese weder beschlossen noch in einer DIN gefordert werde. Man werde eine kosten-
und organisationstechnische Prüfung vornehmen und das Ergebnis dem Beirat für
Menschen mit Behinderung vorstellen. Im Anschluss müsse dann über die weitere
Vorgehensweise abgestimmt werden.
Herr Meier WC-Busbahnhof Antwort Frau Kurzinsky
BauA 15.11.2017 Hier:
Notrufknopf
BauA 25.01.2018
ZOB Behinderten-WC –
Notruf
Das Behinderten-WC am ZOB wurde mit dem nach DIN
18040 erforderlichen Notruf ausgestattet. Es befindet sich vor Ort ein
akustisches und optisches Notrufsignal.
Eine Aufschaltung auf eine ständig besetzte Stelle
ist nach DIN nicht gefordert.
Es wurden nun Erkundigungen bei anderen Kommunen
nach deren Erfahrungen eingeholt. So hat z. B. die Stadt Köln ihre
Behinderten-WCs freiwillig mit einer Aufschaltung -aber nur von einem der drei
vorhandenen Alarmtaster in einem Behinderten-WC- auf eine ständig besetzte
Stelle aufgeschaltet. Dazu müssen die entsprechenden Telefonanbindungen
erstellt werden. Die Anlagen in Köln sind seit 2015 in Betrieb. Bislang habe es
keinen einzigen Notruf gegeben.
Die Stadt Berlin hat ebenfalls dieses System
betrieben, aber inzwischen wieder abgeschafft, da ständig Missbrauch mit dem
Notruf getrieben worden sei.
Das Thema wurde im letzten Beirat für Menschen mit
Behinderung am 19. Februar 2018 diskutiert. Es soll in einem ersten Schritt die
örtliche Alarmierung deutlicher erkennbar werden: lauteres akustisches und
optisch eindeutigeres Signal.
Weiter soll untersucht werden, wie eine Aufschaltung
der Alarmierung auf eine ständig besetzte Stelle zu bewerkstelligen ist.
2. TOP 4.2 Herr Kahle ZOB
- Verbesserte Abwicklung
ÖS BauA 25.01.2018 des Busverkehrs, hier: Beschilderung
an Bussen
Antwort Herr Zunker
Herr Kahle regt an, dass
im Rahmen der Neuvergabe des ÖPNV darauf geachtet werden sollte, dass an beiden
Seiten der Busse die Linie sichtbar sei, damit man von beiden Seiten sehen
könne, um welchen Bus es sich handle.
Antwort Herr Zunker
Die Fahrzeughersteller rüsten ihre
Standardlinienbusse in Niederflurbauweise seit 2010 auch mit einer
Fahrgastinformation zur Liniennummer auf der Fahrzeugseite links aus. Die
Fahrgastinformation außen am Bus ist eine alphanumerische LED-Anzeige und
informiert die Fahrgäste wie folgt:
• Fahrzeugfront: Liniennummer und Fahrtziel
• Einstiegsseite:
Liniennummer und Fahrtziel
• Fahrzeugseite
links: Liniennummer
• Fahrzeugheck: Liniennummer
Diese Außenanzeige auf der linken Fahrzeugseite
gehört mittlerweile zur Grundausstattung der Niederflurbusse, sollte in der
künftigen Leistungsbeschreibung Teil A beschrieben werden, wird aber aus meiner
Sicht keine Mehrkosten verursachen.
Die für den StadtBus in Rheine eingesetzten
Linienbusse werden seit Beginn der neuen Verkehre in 2014 mit der Außenanzeige
links bestellt und ausgeliefert, so dass nur noch einzelne Busse im
StadtBus-System nicht über diese zusätzliche Anzeige verfügen.
3. TOP 14 Herr Remke Ampelschaltung
ÖS BauA 25.01.2018 Neuenkirchener Straße/
Zeppelinstraße
Antwort Herr Roling
Herr Remke regt an, die
Ampelschaltung Neuenkirchener Straße/Zeppelinstraße insofern zu verändern, dass
die Grünphase der Ampel aus Richtung Zeppelinstraße etwas verlängert werde. Er
bittet die Verwaltung, dies entsprechend zu prüfen und ggf. umzusetzen.
Antwort Herr Roling
Die Steuerung einer Lichtsignalanlage richtet sich grundsätzlich nach
den am Knotenpunkt vorhandenen Verkehrsstärken und deren verkehrssichere und verträgliche
Abwicklung, so dass größere Rückstaulängen vermieden werden.
Die übergeordneten Straßenzüge, die i.d.R. auch eine höhere
Verkehrsbelastung aufweisen, erhalten in einem Phasenumlauf entsprechend auch
längere Grünzeiten.
So ist an diesem Knotenpunkt, der verkehrsabhängig gesteuert wird, auch
die Neuenkirchener Straße im Programm als Hauptzug definiert, der die längsten
Grünzeitenanteile erhält.
Eine Verlängerung der Grünzeiten der untergeordneten Straßen, wie z. B
der Zeppelinstraße, kann nur mit einer gleichzeitigen Verkürzung der Grünzeit
des Hauptzuges erfolgen.
Da es sich bei der Neuenkirchener Straße um eine Kreisstraße handelt,
liegt auch die Baulast der Lichtsignalanlage beim Kreis Steinfurt. Daher können
nur von dort Änderungen an der Anlage vorgenommen werden, die mit der
Straßenverkehrsbehörde der Stadt Rheine abzustimmen sind.
Daher ist die Anfrage zur Programmänderung an der Lichtsignalanlage an
den Kreis Steinfurt weitergleitet worden.
3. TOP 14 Herr Winkelhaus Radverkehr
nach Eschendorf
ÖS BauA 25.01.2018 Freigabe Durchfahrt Am Haupt-
bahnhofe/Otto-Bergmeyer-Str.
Antwort Herr Löcke
Herr Winkelhaus erklärt,
dass man für den Radverkehr Richtung Eschendorf die Durchfahrt an der alten Güterabfertigung
von Am Hauptbahnhofe/Otto-Bergmeyer-Straße freigeben soll, um die Radwege zu
entlasten.
Antwort Herr Löcke
Die Anfrage wurde im Arbeitskreis Verkehr am 06.03.2018 besprochen.
Nach Rücksprache mit der DB Station und Service als Eigentümer der Fläche wurde
beschlossen, dass das Befahren in Richtung Lidl für Radfahrer freigegeben wird.
Das Verkehrszeichen
250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" wird durch das
Verkehrszeichen 260 "Verbot für Kfz" ausgetauscht.