Frau Karasch berichtet zum Verfahren, dass die Zeitung den Sachstand nur einseitig aus der Sicht der Klägerin dargestellt habe, und daher die Verwaltung nun einige Dinge richtig stellen möchte.

Im Februar habe es einen Ortstermin des Verwaltungsgerichts gegeben. Das Gericht habe dabei  der  Klägerin ausführlich dargestellt, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe. Allenfalls könnten  noch Änderungen im Bereich der Stellplätze und Begrünung, sowie  der Farbgestaltung der Fassade vorgenommen werden. Art und Maß der Bebauung sei jedoch zulässig und die Baugenehmigung rechtmäßig erteilt worden. Daraufhin hat die Klägerin den Antrag für das kleinere Gebäude zurückgezogen, für das große Gebäude aber nicht.

Hier müsse nun das Gerichtsverfahren abgewartet werden.