Nachdem das Deutsche Verkehrsministerium die EU-Busrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt hat, dürfen Busse ab dem 1. Januar 2008 nur noch eine(n) Rollstuhlfahrer(in) statt wie bisher zwei transportieren. Der/Die Busfahrer(in), der/die mehr Rollstuhl fahrende Personen mitnimmt, riskiert ein Bußgeld und einen Strafpunkt in Flensburg. Nicht nur in Rheine, sondern landes- und bundesweit, haben sich betroffene behinderte Menschen mit ihren Vereinen und Verbänden offen gegen die derzeitige Mitnahmepraxis bei der Landes- und bei der Bundesgleichstellungsbeauftragten für die Belange behinderter Menschen beschwert.

Sowohl die Gleichstellungsbeauftragte für behinderte Menschen des Landes, Frau Angelika Gemkow, als auch die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Frau Karin Evers-Meyer, setzen sich derzeit verstärkt dafür ein, dass die Beförderungsrichtlinien (Regeln für Rollstuhlfahrer(innen) in Bussen) schnellstens im Verkehrsministerium überarbeitet werden, damit der Mehrzweckbereich in Bussen (sonst für Kinderwagen, Fahrrad und Rollator gedacht) für einen zusätzlichen Rollstuhl genutzt werden kann.