Herr Gausmann erläutert,
dass der Rahmenvertrag für die Lieferung von Schulbüchern sich ausschließlich auf
die Schulbücher bezieht, bei denen der Schulträger für die Beschaffung zuständig
ist. Hiervon nicht betroffen sind die Schulbuchbestellungen der Eltern im
Rahmen des Eigenanteils.
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt
die Vergabe über den Rahmenvertrag für die Lieferung von Schulbüchern für die
Schulen der Stadt Rheine zur Kenntnis.