Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

Herr Gausmann erläutert, dass der Rahmenvertrag für die Lieferung von Schulbüchern sich ausschließlich auf die Schulbücher bezieht, bei denen der Schulträger für die Beschaffung zuständig ist. Hiervon nicht betroffen sind die Schulbuchbestellungen der Eltern im Rahmen des Eigenanteils.


Beschluss:

 

Der Schulausschuss nimmt die Vergabe über den Rahmenvertrag für die Lieferung von Schulbüchern für die Schulen der Stadt Rheine zur Kenntnis.