Herr Ottenhus hatte in der letzten Ausschusssitzung angeregt, zukünftig die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses nur dann öffentlich abzuhalten, wenn auch konkrete inhaltliche Beratungsgegenstände vorliegen.

Nach eingehender Diskussion, einigt sich der Ausschuss darauf, es bei der bestehenden satzungsgemäßen Regelung in der Rechnungsprüfungsordnung zu belassen, nach der die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses grundsätzlich öffentlich sind und daher die Tagesordnung des Ausschusses generell auch einen öffentlichen Teil haben sollte.