Jonas Klüssendorff, Heinrichstraße 36, Rheine

 

Herr Klüssendorff möchte noch einmal auf die Parksituation Riegelstraße/Schleupestraße zurückkommen, die er im letzten Ausschuss schon angesprochen habe. Er teilt mit, dass sich bezüglich des Parkens nichts getan habe und die Straßen morgens bis abends zugeparkt seien. Er habe mit dem Ordnungsamt telefoniert, das die Politessen zur Überwachung einmal geschickt habe, was dann auch nur einmalig Wirkung gezeigt habe. Er möchte wissen, wie man sich die Situation dort weiter vorstelle.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass man den Sachstand an das Ordnungsamt weitergegeben habe. Er sehe aber auch, dass die Kontrollen in dem Bereich etwas nachhaltiger erfolgen  müssen, um Wirkung zu erzielen. Er werde dies noch einmal mitnehmen.

 

 

Herr Klüssendorff erklärt, dass man seine Anfrage bezüglich freier WLAN-Benutzung während der Bauausschusssitzung abgelehnt habe. Er regt an zu überlegen, dass auch im Ratssaal freies WLAN angeboten werde. Man könne überall in der Innenstadt auf freies WLAN zurückgreifen, wobei er dann nicht verstehen könne, warum dies im Ratssaal nicht angeboten werden könne. Er bittet dies noch einmal zu überprüfen.

 

Herr Brauer sagt zu, dieses Thema in die nächste Ratssitzung mitzunehmen, um dies dort noch einmal zu thematisieren.

 

 

 

Siegrid Ricken,  Riegelstraße, Rheine

 

Frau Ricken erklärt, dass Straßen im Bereich Riegelstraße/Schleupestraße durch den Baustellenverkehr in Mitleidenschaft gezogen werden und es an der Schleupestraße schon einige Schlaglöcher gebe. Frau Ricken möchte wissen, wer dafür zuständig ist, dass die Schleupestraße später wieder in einen guten Zustand versetzt wird und der Bauherr dafür noch verantwortlich gemacht werde.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass der Bauherr grundsätzlich das Recht habe, die Straße zu befahren. Wenn Schäden durch die Fahrzeuge entstehen, sei dies bei normaler Beanspruchung der Straße nicht Thema des Bauherrn. Die Schadensbeseitigung ist eine Aufgabe der Stadt, wobei die Schleupestraße schon in der Prioritätenliste für den Straßenbau aufgenommen wurde und für einen Erneuerungsausbau vorgesehen sei. Wann dieser Ausbau vorgenommen werde, sei im Rahmen der Beratungen zur Prioritätenliste für den Haushalt zu entscheiden.