Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Dr. Lüttmann macht zu Beginn der Beratung deutlich, dass es bei einer neuen Organisationsform für den Betrieb des Klosters Bentlage nicht darum ginge, funktionierende Strukturen zu zerschlagen. Vielmehr drohe durch die Feststellungen des Finanzamtes im Rahmen der Betriebsprüfung eine erhebliche Umsatzsteuernachforderung auf den Betriebskostenzuschuss an die Kloster Bentlage gGmbH. Hieraus ergeben sich auch finanzielle Risiken für die Kloster Bentlage gGmbH und ihrer Gesellschafter. Um dies für die Zukunft auszuschließen, habe man sich aufgrund des entsprechenden Ratsbeschlusses sowie Beschluss des Aufsichtsrates der Kloster Bentlage gGmbH auf die Suche nach einer Betriebsform gemacht, die aktuell kein Umsatzsteuerrisiko beinhaltet. In diesem Verfahren habe die Verwaltung bewusst auf Transparenz gegenüber den ehrenamtlich engagierten Vereinigungen gesetzt.

 

Im Anschluss bittet Herr Bonk die Vertreter der am Kloster Bentlage tätigen Vereinigungen um ihre Stellungnahmen. Hierzu erteilt er zuerst Herrn Zimmzick als Vorstandsmitglied für den Förderverein Bentlage und die Druckvereinigung Bentlage das Wort.

 

Herr Zimmzick bringt zum Ausdruck, dass es wichtig sein, dass auch bei einer neuen Organisationform nicht in die künstlerischen Freiräume durch Politik oder Verwaltung eingegriffen werden dürfe. Dies müsse auch während des gesamten Prozesses immer wieder deutlich gemacht werden, damit in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entstehe, dass die Stadt den Betrieb am Kloster beherrschen wolle. Zu begrüßen sei, dass die Stadt die Ehrenamtlichen bisher in den Entscheidungsprozess umfänglich eingebunden habe. Dies müsse auch auf dem weiteren Weg geschehen.

 

Herrn Thum führt anschließend aus, dass während des Workshops am 11. April 2018 gut und offen zwischen allen Beteiligten diskutiert worden sei. Dementsprechend könne auch die Stiftung eine Eigenbetriebsähnliche Einrichtung als zurzeit beste Lösung akzeptieren. Wünschenswert sei aus seiner Sicht, dass die Ehrenamtlichen auch in den Entscheidungsgremien dieser Einrichtung ähnlich vertreten seien, wie in der Kloster Bentlage gGmbH. Außerdem sollte sichergestellt werden, dass eine Veränderung der Aufgaben nicht gegen den Willen der Ehrenamtlichen erfolgen könne. Vor diesem Hintergrund sei eine Regelung, die der Sperrminorität in der gGmbH entspräche wünschenswert. Das wichtigste Ziel für die Stiftung sei es, die bestmögliche Lösung für den Betrieb des Klosters Bentlage zu finden.

 

Herr Musekamp erklärt, dass die derzeit nicht abschließend geklärte Umsatzsteuerveranlagung große Unsicherheiten für den weiteren Betrieb der gGmbH darstelle. So ist nicht klar, ob die steuerliche Nachveranlagung mit Zinsforderungen verbunden ist. Sollte dies der Fall sein, könnte die gGmbH in eine erhebliche finanzielle Schieflage geraten. Er hält es aus diesem Grunde für wichtig, dass die Politik nun Beschlüsse fasst, mit denen der Weg für die weitere Zukunft des Klosters beschrieben werde. Hier stelle der Eigenbetrieb eine Lösung dar, die der bisherigen Betriebsform als gGmbH am nächsten käme.

 

Herr Bücksteeg erklärt, dass der Workshop gut für die Zukunft des Klosters gewesen sei. Die im Workshop gewonnenen Ergebnisse waren schlüssig und logisch. Zwar könne man die Paragraphen des Gesellschaftsvertrages nicht identisch in die Eigenbetriebssatzung übernehmen, aber es wurden klare Zeichen von allen Beteiligten gegeben, die Idee und bisherige Zusammenarbeit auch in einer neuen Organisation weiter zu leben.

 

Herr Bonk stellt fest, dass niemand gewillt sei, die bisherige Form der Zusammenarbeit aller Beteiligten in Bentlage in Frage zu stellen. Auch verstehe er die bisher vorgetragenen Statements so, dass alle Beteiligten bereit seien, im Interesse der Zukunft von Bentlage, den in der Vorlage beschriebenen Weg mitzugehen.

 

Herr Dr. Lüttmann weist darauf hin, dass es auf Grund gesetzlicher Vorgaben wohl keine Sperrminorität in der bisherigen Form geben könne. Allerdings könne man sicher sein, dass auch zukünftig die Betriebsleitung und der Betriebsausschuss die volle, nach dem Gesetz mögliche Selbständigkeit haben werden. Außerdem könne man auf die bewährte Form der Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten aufbauen.

 

Herr Toczkowski merkt an, das der Workshop die Grundlage gelegt habe die Zukunft des Klosters zu sichern. Deshalb sollte eine Betriebssatzung auch die Interessen aller Beteiligten widerspiegeln.

 

Auch Herr Grawe macht deutlich, dass der Betrieb in Bentlage nicht in der bisherigen Organisationsform weiterlaufen könne, aber die funktionierende Zusammenarbeit aller Beteiligten müsse auch für die Zukunft sichergestellt werden.

 

Herr Wilp fasst zusammen, dass niemand die gestaltende Mitarbeit der Ehrenamtlichen am Kloster beschneiden wolle. Die gute Zusammenarbeit müsse auch in Zukunft gesichert werden. Auf der anderen Seite benötige das Kloster und damit alle Gesellschafter und Mitarbeiter auch Rechtssicherheit für die Zukunft. Deshalb müsse man auch auf aktuelle Gegebenheiten angemessen reagieren. Dies sehe er bei dem vorgeschlagenen Weg als gesichert an.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt Herr Bonk den folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:


Beschluss:

 

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Vorbereitungen zu treffen, um den Betrieb der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage spätestens ab dem 1. Januar 2019 als Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Rheine weiterführen zu können.

 

  1. Die Interessen der in Bentlage ehrenamtlich tätigen Organisationen sollen bei der Gründung und Betrieb einer Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung bestmöglich gewahrt werden. Hierzu zählt auch die Einbindung in Gremien der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Sie sind deshalb bei den weiteren Vorbereitungen angemessen zu beteiligen.

 

  1. Sollte die Errichtung einer Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zeitlich nicht zum 01.01.2019 umsetzbar sein, spricht sich der Rat für einen Weiterbetrieb mit der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH bis spätestens 31.03.2019 aus. Die Verwaltung wird beauftragt für diesen Fall eine vertragliche Grundlage mit der Gesellschaft vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig