Herr Dr. Lüttmann macht zu
Beginn der Beratung deutlich, dass es bei einer neuen Organisationsform für den
Betrieb des Klosters Bentlage nicht darum ginge, funktionierende Strukturen zu
zerschlagen. Vielmehr drohe durch die Feststellungen des Finanzamtes im Rahmen
der Betriebsprüfung eine erhebliche Umsatzsteuernachforderung auf den
Betriebskostenzuschuss an die Kloster Bentlage gGmbH. Hieraus ergeben sich auch
finanzielle Risiken für die Kloster Bentlage gGmbH und ihrer Gesellschafter. Um
dies für die Zukunft auszuschließen, habe man sich aufgrund des entsprechenden
Ratsbeschlusses sowie Beschluss des Aufsichtsrates der Kloster Bentlage gGmbH auf
die Suche nach einer Betriebsform gemacht, die aktuell kein Umsatzsteuerrisiko
beinhaltet. In diesem Verfahren habe die Verwaltung bewusst auf Transparenz
gegenüber den ehrenamtlich engagierten Vereinigungen gesetzt.
Im Anschluss bittet Herr
Bonk die Vertreter der am Kloster Bentlage tätigen Vereinigungen um ihre
Stellungnahmen. Hierzu erteilt er zuerst Herrn Zimmzick als Vorstandsmitglied
für den Förderverein Bentlage und die Druckvereinigung Bentlage das Wort.
Herr Zimmzick bringt zum
Ausdruck, dass es wichtig sein, dass auch bei einer neuen Organisationform nicht
in die künstlerischen Freiräume durch Politik oder Verwaltung eingegriffen
werden dürfe. Dies müsse auch während des gesamten Prozesses immer wieder
deutlich gemacht werden, damit in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck
entstehe, dass die Stadt den Betrieb am Kloster beherrschen wolle. Zu begrüßen
sei, dass die Stadt die Ehrenamtlichen bisher in den Entscheidungsprozess
umfänglich eingebunden habe. Dies müsse auch auf dem weiteren Weg geschehen.
Herrn Thum führt
anschließend aus, dass während des Workshops am 11. April 2018 gut und offen
zwischen allen Beteiligten diskutiert worden sei. Dementsprechend könne auch
die Stiftung eine Eigenbetriebsähnliche Einrichtung als zurzeit beste Lösung
akzeptieren. Wünschenswert sei aus seiner Sicht, dass die Ehrenamtlichen auch
in den Entscheidungsgremien dieser Einrichtung ähnlich vertreten seien, wie in
der Kloster Bentlage gGmbH. Außerdem sollte sichergestellt werden, dass eine
Veränderung der Aufgaben nicht gegen den Willen der Ehrenamtlichen erfolgen
könne. Vor diesem Hintergrund sei eine Regelung, die der Sperrminorität in der
gGmbH entspräche wünschenswert. Das wichtigste Ziel für die Stiftung sei es,
die bestmögliche Lösung für den Betrieb des Klosters Bentlage zu finden.
Herr Musekamp erklärt, dass
die derzeit nicht abschließend geklärte Umsatzsteuerveranlagung große
Unsicherheiten für den weiteren Betrieb der gGmbH darstelle. So ist nicht klar,
ob die steuerliche Nachveranlagung mit Zinsforderungen verbunden ist. Sollte
dies der Fall sein, könnte die gGmbH in eine erhebliche finanzielle Schieflage
geraten. Er hält es aus diesem Grunde für wichtig, dass die Politik nun Beschlüsse
fasst, mit denen der Weg für die weitere Zukunft des Klosters beschrieben
werde. Hier stelle der Eigenbetrieb eine Lösung dar, die der bisherigen Betriebsform
als gGmbH am nächsten käme.
Herr Bücksteeg erklärt,
dass der Workshop gut für die Zukunft des Klosters gewesen sei. Die im Workshop
gewonnenen Ergebnisse waren schlüssig und logisch. Zwar könne man die Paragraphen
des Gesellschaftsvertrages nicht identisch in die Eigenbetriebssatzung
übernehmen, aber es wurden klare Zeichen von allen Beteiligten gegeben, die
Idee und bisherige Zusammenarbeit auch in einer neuen Organisation weiter zu
leben.
Herr Bonk stellt fest, dass
niemand gewillt sei, die bisherige Form der Zusammenarbeit aller Beteiligten in
Bentlage in Frage zu stellen. Auch verstehe er die bisher vorgetragenen
Statements so, dass alle Beteiligten bereit seien, im Interesse der Zukunft von
Bentlage, den in der Vorlage beschriebenen Weg mitzugehen.
Herr Dr. Lüttmann weist darauf
hin, dass es auf Grund gesetzlicher Vorgaben wohl keine Sperrminorität in der
bisherigen Form geben könne. Allerdings könne man sicher sein, dass auch zukünftig
die Betriebsleitung und der Betriebsausschuss die volle, nach dem Gesetz
mögliche Selbständigkeit haben werden. Außerdem könne man auf die bewährte Form
der Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten aufbauen.
Herr Toczkowski merkt an,
das der Workshop die Grundlage gelegt habe die Zukunft des Klosters zu sichern.
Deshalb sollte eine Betriebssatzung auch die Interessen aller Beteiligten widerspiegeln.
Auch Herr Grawe macht
deutlich, dass der Betrieb in Bentlage nicht in der bisherigen Organisationsform
weiterlaufen könne, aber die funktionierende Zusammenarbeit aller Beteiligten
müsse auch für die Zukunft sichergestellt werden.
Herr Wilp fasst zusammen,
dass niemand die gestaltende Mitarbeit der Ehrenamtlichen am Kloster
beschneiden wolle. Die gute Zusammenarbeit müsse auch in Zukunft gesichert werden.
Auf der anderen Seite benötige das Kloster und damit alle Gesellschafter und
Mitarbeiter auch Rechtssicherheit für die Zukunft. Deshalb müsse man auch auf
aktuelle Gegebenheiten angemessen reagieren. Dies sehe er bei dem
vorgeschlagenen Weg als gesichert an.
Nachdem keine weiteren
Wortmeldungen erfolgen, stellt Herr Bonk den folgenden Beschlussvorschlag zur
Abstimmung:
Beschluss:
Der Kulturausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Beschlüsse zu fassen:
- Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Vorbereitungen zu treffen,
um den Betrieb der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage
spätestens ab dem 1. Januar 2019 als Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der
Stadt Rheine weiterführen zu können.
- Die Interessen der
in Bentlage ehrenamtlich tätigen Organisationen sollen bei der Gründung
und Betrieb einer Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung bestmöglich gewahrt
werden. Hierzu zählt auch die Einbindung in Gremien der
Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Sie sind deshalb bei den weiteren
Vorbereitungen angemessen zu beteiligen.
- Sollte die Errichtung einer Eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung zeitlich nicht zum
01.01.2019 umsetzbar sein, spricht sich der Rat für einen Weiterbetrieb mit
der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH bis spätestens
31.03.2019 aus. Die Verwaltung wird beauftragt für diesen Fall eine
vertragliche Grundlage mit der Gesellschaft vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig