Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

III/A/1720


Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

II.   Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ zu der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

III.  Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß den §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), sowie den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW S. 498), wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 304, Kennwort: „Gellendorfer Mark-West“, der Stadt Rheine hierzu beschlossen.

 

Es wird festgestellt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 304, Kennwort: „Gellendorfer Mark-West“, aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und demzufolge keiner Berichtigung bedarf.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig