Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

III/A/1995

 

Herr Ortel stellt zum wiederholten Male fest, dass es sich bei der Schreibweise der Mutter-Theresa-Straße nicht um ein Rechtschreibproblem, sondern um einen Eigennamen handele. Er habe daher kein Verständnis dafür, dass an einem einmal begangenen Fehler, auf den frühzeitig hingewiesen worden sei, mit dieser Beharrlichkeit festgehalten werde.

 

Frau Dr. Kordfelder erwidert, dass zur Schreibweise der Mutter-Theresa-Straße eine gutachterliche Stellungnahme von Herrn Dr. Gießmann erstellt worden sei. In der Fraktionsvorsitzendenbesprechung habe aufgrund dieses Gutachtens Einvernehmen bestanden, die Schreibweise der Mutter-Theresa-Straße mit „h“ beizubehalten, solange nicht durch ein Gegengutachten, das allerdings durch den Rat in Auftrag gegeben werden müsste, das Gegenteil bewiesen werde.

 

Herr Ortel gesteht ein, dass auch unter Google beide Schreibweisen erfasst seien. Die übliche und gängige Schreibweise der Mutter-Theresa-Straße sei aber eindeutig ohne „h“. Seines Erachtens stelle sich die Stadt Rheine durch Beibehaltung der unüblichen Schreibweise der Mutter-Theresa-Straße ein Armutszeugnis aus. Herr Ortel schlägt daher vor, die Straßenschilder unabhängig von der Schreibweise im verwaltungsinternen Schriftverkehr ohne „h“ zu beschriften.

 

Frau Dr. Kordfelder erinnert daran, dass in einer der letzten Fraktionsvorsitzendenbesprechungen Einvernehmen darüber bestanden habe, die Schreibweise der Mutter-Theresa-Straße auch aus Kostengründen mit „h“ beizubehalten. Wenn eine Änderung erfolgen solle, dann müsse jetzt seitens des Rates ein entsprechender Antrag gestellt werden, über den sie dann abstimmen lassen würde.

 

Nachdem Herr Roscher den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte gestellt hat, fasst der Rat der Stadt auf Empfehlung des Bauausschusses folgenden Beschluss:


Beschluss:

 

Folgende Straßen sowie die Fuß- und Radwege werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 (StrWG NW – GV NW S. 1028, Ber. in GV NW 2003 S. 766) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

1.     Mutter-Theresa-Straße

2.     Am Schultenhof

3.     Fuß- und Radweg zwischen Am Schultenhof und Schulten Sundern

4.     Fuß- und Radweg zwischen Am Schultenhof und Neue Stiege

 

Die vg. Straßen und die Fußwege erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen nach § 3 Abs. 1.3 des Straßen- und Wegegesetzes. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 des Straßen- und Wegegesetzes die Stadt Rheine. Die Übersichtspläne sind Bestandteile dieser Widmungsverfügung. Die als Fußwege dargestellten Flächen werden nur für den öffentlichen Fußgänger- und Radfahrerverkehr gewidmet.


Abstimmungsergebnis:           38 Ja-Stimmen

                                               3 Stimmenthaltungen