Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine
fasst folgende Beschlüsse:
II. Beschluss
über die Abwägungsempfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz
Der Rat der Stadt Rheine
nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
i.V.m. 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt
diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte
Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß der §§ 2 Abs. 1 und
10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden
Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666),
in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung wird der
Bebauungsplan Nr. 67, Kennwort: "Burrichter Straße/Laustraße", der
Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Es wird festgestellt, dass
der Bebauungsplan Nr. 67, Kennwort: "Burrichter Straße/Lau-straße“, der
Stadt Rheine aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und
demzufolge der Flächennutzungsplan keiner Anpassung im Wege der Berichtigung bedarf.
Abstimmungsergebnis: einstimmig