Herr Bonk berichtet von der
Vorberatung in einer Sondersitzung des Kulturausschusses. Ferner appelliert er
an die dort ehrenamtlich Tätigen, sich keine Sorgen über die beabsichtigte
Umorganisation zu machen. Die gute Zusammenarbeit in der Vergangenheit solle
auch in Zukunft fortgesetzt werden. Nur durch die drohende Steuerpflicht sei
die Betriebsform in Frage gestellt worden. Auch der drohende Wegfall der
sogenannten Sperrminorität sei kein Grund zur Sorge.
Herr Roscher äußert den
Wunsch, dass in dem unwahrscheinlichen Fall, dass sich bei Weiterführung der
gGmbH keine Steuerpflicht ergebe, der heutige Beschluss zurückgenommen werde.
Herr Brunsch bittet die
Verwaltung, dass in allen künftigen Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses
ein Sachstandsbericht gegeben werde.
Herr Krümpel erklärt, dass
unabhängig vom Ausgang der aktuellen Steuerprüfung die Änderung der
Betriebsform vorgenommen werden sollte, da in Zukunft weitere Steuerprüfungen
folgen werden.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine
fasst folgende Beschlüsse:
- Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Vorbereitungen zu treffen,
um den Betrieb der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage
spätestens ab dem 1. Januar 2019 als Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der
Stadt Rheine weiterführen zu können.
- Die Interessen der
in Bentlage ehrenamtlich tätigen Organisationen sollen bei der Gründung
und Betrieb einer Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung bestmöglich gewahrt
werden. Hierzu zählt auch die Einbindung in Gremien der
Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Sie sind deshalb bei den weiteren
Vorbereitungen angemessen zu beteiligen.
- Sollte die Errichtung einer Eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung zeitlich nicht zum
01.01.2019 umsetzbar sein, spricht sich der Rat für einen Weiterbetrieb mit
der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH bis spätestens
31.03.2019 aus. Die Verwaltung wird beauftragt für diesen Fall eine
vertragliche Grundlage mit der Gesellschaft vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig